Emissionshandel in Europa – Negativ-Effekte für Unternehmen deutlich geringer als befürchtet

Das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS), für das im Jahr 2005 der Startschuss gegeben wurde, führt nicht zu einer signifikanten Verschlechterung der Wettbewerbssituation der Unternehmen, die an ihm teilnehmen müssen.

Auch ein erheblicher Verlust von Arbeitsplätzen, wie er von Kritikern befürchtet wurde, ist nicht zu erwarten. Im Vergleich zu anderen Instrumenten, die der Politik zur Verminderung von Treibhausgasemissionen zur Verfügung stehen, erweist sich das ETS als die unter Kostengesichtspunkten effizienteste Methode, um die Emissionsreduktionsziele zu erreichen, auf die sich die Europäische Union im Kioto-Protokoll verpflichtet hat. Zu diesem Ergebnis kommt eine eingehende Betrachtung von bisher bereits vorliegenden Studien und Modellrechnungen zu den Effekten des ETS, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim im Auftrag des World Wide Fund for Nature (WWF) durchgeführt hat.

Im Kioto-Protokoll hat sich die EU völkerrechtlich verbindlich dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zwischen 2008 und 2012 um acht Prozent zu senken. Ohne staatliches Eingreifen, allein durch Eigeninitiative der Unternehmen, lässt sich dieses Ziel nicht erreichen. Es muss vielmehr auf staatliche Regulierungsmaßnahmen wie Ge- oder Verbote oder auf steuerliche Maßnahmen, also beispielsweise eine Ökosteuer, zurückgegriffen werden. Im Vergleich zu diesen Maßnahmen, das zeigen die vom ZEW betrachteten Studien, ist der zwischenstaatliche Handel mit Emissionsrechten in der EU auf jeden Fall kostengünstiger und vom ökonomischen Standpunkt aus die beste Option.

Die vom ZEW betrachteten Studien zeigen auch, dass das ETS als ein marktbasierter Regulierungsmechanismus den Unternehmen größere Flexibilität gibt als andere Maßnahmen. Außerdem können vom Handel mit Emissionszertifikaten im Rahmen des ETS Anreize für Innovationen ausgehen, da jede Einsparung an Emissionen sich in Zertifikaten niederschlägt, die das Unternehmen nicht mehr benötigt, und somit an andere verkaufen kann. Generell zeigen die vom ZEW betrachteten Studien, dass die Einführung des ETS keinen deutlichen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit bei den teilnehmenden Unternehmen in Europa zur Folge hat, wie insbesondere von Seiten der Industrie befürchtet worden war. In einer Gesamtbilanz über alle beteiligten Branchen sind daher bisher auch keine deutlichen Verluste an Arbeitsplätzen durch das ETS festzustellen. Das ETS ist somit mitnichten der „Job-Killer“, als der er von einigen bezeichnet wurde.

Ansprechpartner:
Dr. Klaus Rennings, Telefon 0621/1235-207, Fax -226, E-Mail rennings@zew.de

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Katrin Voss idw

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