Krankenkassenbeiträge Versicherte zahlen die Zeche für verfehlte Gesundheitspolitik

Angesichts steigender Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen warnt die Union der Leitenden Angestellten (ULA) davor, die Probleme der gesetzlichen Krankenversicherungen durch willkürliche Höherbelastungen wie eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze lösen zu wollen.

Vom selbst gesetzten Ziel, Solidarität und Wettbewerb in Einklang zu bringen, hat sich die Bundesregierung immer weiter entfernt. Die schon zuvor nur ansatzweise vorhandenen marktwirtschaftlichen und wettbewerblichen Elemente im Gesundheitswesen hat sie seit 1998 reduziert statt ausgebaut. Für ungebremsten Kostenanstieg im Gesundheitswesen trägt die Bundesregierung daher die Hauptverantwortung.

Bereits die Begrenzung der Zuzahlungen und Selbstbeteiligungsverpflichtungen war ein gravierender Fehler. Schon aus Anreiz- und Effizienzgründen ist eine verstärkte Eigenverantwortung der Versicherten auch in finanzieller Hinsicht unverzichtbar. Auch das Instrument einer optionalen Kostenerstattung wurde wieder beschnitten und damit die Chance auf mehr Kostentransparenz leichtfertig verspielt. Zur Vermeidung ungerechtfertigter sozialer Härten hätten die zuvor schon bestehenden Regelungen ausgereicht.

Auch bei der Neuregelung des Risikostrukturausgleichs gilt: Ziel verfehlt. Zwar geht in der Tat ein Teil der Beitragsunterschiede auf die naturgemäß höhere Mobilität jüngerer und gesunder Versicherter zurück. Absurd ist es aber, die Bemühungen der Kassen um eine sparsame Mittelverwendung in keiner Weise zu honorieren und niedrige Beitragssätze in einer Umkehr der Beweislast als Ausweis der „Rosinenpickerei“ zu diffamieren.

Vor allem aber kann der Kassenwettbewerb so lange nicht zu echten Vorteilen für die Versicherten führen, wie die Bundesregierung nicht zu dem lange überfälligen Befreiungsschlag im Bereich des Organisationsrechts ansetzt. Das Vertragsmonopol der kassenärztlichen Vereinigungen führt nicht nur zu einer ungesunden Fixierung auf den Beitragssatz als einzigem Wettbewerbsindikator. Es verhindert auch, dass Kassen ihre Angebote bedarfsgerecht diversifizieren und für ihre Versicherten die günstigsten Konditionen aushandeln können.

Weitere Probleme wie die diskriminierenden Zugangsregelungen zur Krankenversicherung der Rentner sowie die ungleiche beitragsrechtliche Behandlung von Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten befinden sich vier Monate vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Umsetzungsfrist im März 2002 offensichtlich im Nichtbearbeitungszustand.

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Kay Uwe Berg ots

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