75 Prozent der Klein- und Mittelständischen GmbH-Geschäftsführer zahlen sich bis zu 273.000 Mark Jahresgehalt

Finanzämter beanstanden zunehmend Extras wie Betriebsrenten
Die Jahresgehälter der Firmenchefs reichen je nach Branche bis zu 2,3 Millionen Mark

Einsatz und Kompetenz zahlt sich auch für GmbH-Chefs aus: Selbst in Klein- und Mittelbetrieben genehmigen sich drei von vier Chefs bis zu 273.000 Mark im Jahr, ein Viertel liegt sogar noch darüber. Firmenwagen sind branchen- und betriebsgrößenübergreifend selbstverständlich und kosten im Durchschnitt 96.000 Mark. Dies hat jetzt eine Erhebung der BBE-Unternehmensberatung, des Wirtschaftsmagazins „impulse“ (Ausgabe 11/2001, EVT 25. Oktober) und des Deutschen Steuerberaterverbandes in Berlin ergeben, bei der rund 3.000 GmbH-Geschäftsführer offen legten, wie viel Festgehalt und Tantieme sie bekommen und welche Zusatzleistungen wie Firmenwagen oder Altersversorgung sie beziehen.

Die wichtigsten Details der Umfrage: Die Jahresbezüge der Geschäftsführer reichen in Industrie und Handwerk bis 1,5 Millionen Mark, im Dienstleistungsbereich bis 2,1 Millionen Mark und im Handel bis 2,3 Millionen Mark. Viele Firmenchef reizen aber aus Angst vor drohenden Steuernachzahlungen die steuerlichen Möglichkeiten des Geschäftsführer-Gehalts laut „impulse“ nicht voll aus. Und das, obwohl es zusätzlich zu den ermittelten Durchschnittswerten gute Gründe gibt, die weit höhere Vergütungen vor dem Fiskus rechtfertigen. Faustregel ist hier: Je größer die Firma und je besser die Ertragslage, desto üppiger darf das Chef-Gehalt ausfallen. Auch Kompetenz zahlt sich aus: Persönliche Qualifikationen kann der Firmenchef als Argumentation vor dem Finanzamt zur Hilfe nehmen.

Die jährliche Umfrage zu den Chefgehältern hat in der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt laut „impulse“ immer mehr an Bedeutung gewonnen und ist für die Unternehmer bares Geld wert. Sie zeigt aber auch, dass die Finanzämter bei den Extras ansetzen, wenn Festgehalt und Tantieme unangreifbar sind. Wenn die Geschäfte schlechter laufen, beanstandet der Fiskus zunehmend Pensionsrücklagen, Witwenrente und Bilanzrückstellungen. Ob Betriebsrenten angemessen sind, richtet sich aber allein nach den Ertragsaussichten der Firma zum Zeitpunkt der Pensionszusage und ist daher kein Grund zur Kürzung der Chef-Rente.

ots Originaltext: impulse
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Redaktion „impulse“,
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