Kündigungsschutz: Höhere Schwellenwerte beträfen bis zu neun Millionen Beschäftigte

Bis zu neun Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wären bei einer Beschränkung des Kündigungsschutzes auf Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten ohne gesetzliche Absicherung gegen ungerechtfertigte Kündigungen. Damit würde das Kündigungsschutzgesetz für jeden Dritten abhängig Beschäftigten in Deutschland nicht mehr gelten. Das zeigt eine Übersicht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

Falls eine Verschärfung lediglich für Neueinstellungen eingeführt werden sollte, wären nicht alle neun Millionen Beschäftigte sofort betroffen. Doch wegen der starken Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt würde sie sich zunehmend bemerkbar machen: Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) beginnen jährlich zwischen 7,3 und 8,9 Millionen Menschen ein neues Arbeitsverhältnis. Verschiedene Untersuchungen des IAB, des WSI und anderer Forschungsinstitute konnten keinen empirischen Beleg dafür erbringen, dass unterschiedliche Schwellenwerte für mehr Beschäftigung sorgen.

Bei einer Ausweitung der Wartezeit – die Zeit, die ein Beschäftigungsverhältnis bestanden haben muss, um unter den Kündigungsschutz zu fallen – würden darüber hinaus auch immer mehr Mitarbeiter von größeren Firmen ihren Kündigungsschutz verlieren. Schon heute trifft jede fünfte Entlassung in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten Arbeitnehmer, die noch kein halbes Jahr im Betrieb arbeiten – und deshalb noch keinen Kündigungsschutz genießen. Bei einer Verlängerung der Wartefrist von heute sechs Monaten auf zwei Jahre würde nach WSI-Berechnungen bei 48 Prozent aller Kündigungen der Kündigungsschutz nicht mehr gelten.

Media Contact

Rainer Jung idw

Weitere Informationen:

http://www.boeckler.de

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