Wachstumsmotor Innovation

Innovationsförderung steht für Bundesregierung und KfW im Fokus

Das Bundeskabinett hat heute in Berlin über Maßnahmen zur Verbesserung der Mittelstandsfinanzierung beraten. Zentrales Thema war dabei auch die Bedeutung von Innovationen für wirtschaftliche Dynamik und Wachstum. Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, und der KfW-Vorstandssprecher Hans W. Reich stellten dem Kabinett die Eckpunkte des neuen „ERP-Innovationsprogramms“ vor.

Clement betonte: „Wir können es uns in Deutschland nicht leisten, aussichtsreiche Vorhaben im Mittelstand an der Finanzierung scheitern zu lassen“. Vor allem innovativen Vorhaben käme eine Schlüsselrolle zu: „Internationale Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiges Wachstum und dauerhafte Arbeitsplätze entstehen vor allem durch erfolgreiche Innovationen.“ Hier seien die Potenziale kleiner und mittlerer Unternehmen bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

KfW-Vorstandssprecher Hans W. Reich sagte: „Innovationen sind ein Wachstumsmotor. Ein innovationsstarker Mittelstand ist daher wesentlich für die Verbesserung des wirtschaftlichen Wachstums in Deutschland.“ Für mittelständische Unternehmen, die forschen und entwickeln, sei es häufig schwierig, die notwendige Finanzierung für Innovationsvorhaben zu erhalten. Ein wesentliches Hemmnis liege in der hohen Unsicherheit bezüglich der Erfolgsaussichten einer Innovation: Nicht nur die technologische Machbarkeit, sondern auch der Markterfolg ist für Banken in der Regel schwer abzuschätzen.

Die KfW Bankengruppe hat sich daher gemeinsam mit Experten aus innovativen Unternehmen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Finanzwirtschaft sowie Bundesressorts intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Maßnahmen notwendig sind, um angesichts der strukturellen Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft die Innovationstätigkeit in Deutschland schnell und nachhaltig voran zu bringen.

Bundesregierung und KfW erwarten dabei wichtige Impulse von der Neugestaltung des „ERP-Innovationsprogramms“. Es wendet sich an etablierte mittelständische Unternehmen, die Produkt- oder Prozessinnovationen finanzieren wollen. Der Zinssatz wird durch Mittel des ERP-Sondervermögens und des Bundes zur Zinsverbilligung noch attraktiver und liegt rund 2 % p.a. unter Marktkonditionen. Für innovative Unternehmen ist das neu gestaltete Programm besonders interessant, da es analog zum Programm „Unternehmerkapital – Kapital für Arbeit und Investitionen“ eine Kombination aus Fremdkapital und nachrangigen Mitteln bietet.

Die nachrangigen Mittel, für die keine Sicherheiten zu stellen sind, schonen das Besicherungspotenzial und wirken eigenkapitalähnlich. Es ist vorgesehen, dass die KfW Sparkassen und Banken zum 1. Juli 2005 über die Programmgestaltung des neuen ERP-Innovationsprogramms informiert. Innovative Mittelständler werden ab Herbst bei ihrer Hausbank Anträge stellen können.

Auch der neue „High-Tech-Gründerfonds“ hat die Finanzierung innovativer Unternehmensgründungen zum Ziel. Er wendet sich an Gründer, die im Kern ein technologieorientiertes Innovationsprojekt unternehmerisch umsetzen. Im Mittelpunkt stehen Ausgründungen aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie Spin-offs aus großen Unternehmen, die sehr ausgeprägtes technologisches Know-how mitbringen. Der Fonds wurde von Bund, Industrieunternehmen und KfW gemeinsam im Rahmen der Kanzlerinitiative „Partner für Innovationen“ entwickelt und startet mit einem Volumen von zunächst 140 Mio. EUR. Es ist geplant, ihn bis 2010 auf 260 Mio. EUR aufzustocken. Der „High-Tech-Gründerfonds“ wird seine Tätigkeit im Sommer aufnehmen.

Die KfW hat nicht nur für die Konzeption der Eckpunkte des neuen „ERP-Innovationsprogramms“ und des „High Tech-Gründerfonds“ als Berater der Bundesregierung wesentliche Hinweise gegeben. Sie wird sich als Förderbank des Bundes für den Mittelstand bei beiden Projekten auch durch eine teilweise Risikoübernahme und als Investor engagieren.

Innovative Gründer, aber auch Existenzgründungen allgemein, haben eine besondere Bedeutung für das Entstehen wettbewerbsfähiger Marktstrukturen und damit für Wachstum und Wohlstand einer Volkswirtschaft. Mit der „startothek“ wird die Bundesregierung deshalb die Beratung für Gründungsunternehmen weiter verbessern. Es handelt sich dabei um eine internetbasierte Plattform, in der alle gründungsrelevanten Auflagen, Genehmigungen, Vorschriften und Verordnungen für Gründer enthalten sind. Gründungsberater können das Instrument gegen Entrichtung einer Lizenzgebühr nutzen. Kommunen und Kammern erhalten mit der „startothek“ ein Instrument, um in den jeweiligen Regionen One-Stop-Shops für Existenzgründer einzurichten. „Die Beratung vor Ort aus einer Hand wird Bürokratie im Gründungsprozess abbauen und den Gründerinnen und Gründern den Weg in die Selbständigkeit erleichtern. Die „startothek“ ist ein erster Schritt, um dies konkret auf den Weg zu bringen“, so Bundeswirtschaftsminister Clement. Die „startothek“, die von der KfW betreut wird, soll bundesweit zum 1. Januar 2006 zur Verfügung stehen.

Media Contact

Christine Volk presseportal

Weitere Informationen:

http://www.kfw.de

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