KfW führt risikogerechte Zinsen in gewerblichen Förderprogrammen ein

Die KfW führt zum 1. April 2005 in den gewerblichen Förderprogrammen risikogerechte Zinsen ein und ermöglicht damit eine individuelle Zinsgestaltung bei diesen Krediten.

Jeder Unternehmer wird zukünftig mit den Risikokosten belastet, die er auch verursacht. Bisher gelten einheitliche Zinssätze für alle Unternehmen. Das neue risikogerechte Zinssystem stellten heute Wolfgang Clement, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, und Hans W. Reich, Sprecher des Vorstands der KfW Bankengruppe, in Frankfurt vor. Für die kreditwirtschaftlichen Verbände Bundesverband deutscher Banken (BdB), Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und Deutscher Sparkassen- und Giroverband (DSGV) begrüßte DSGV-Präsident Dr. Dietrich H. Hoppenstedt die baldige Einführung des risikogerechten Zinssystems und stellte die sich dadurch ergebenden positiven Perspektiven für das Fördergeschäft vor.

Durch das risikogerechte Zinssystem werden wieder mehr Unternehmen Zugang zu Förderkrediten erhalten. Denn auch für schwächere Unternehmen, denen der Zugang zu Förderkrediten heute häufig versperrt ist, steigen die Chancen auf eine günstige KfW-Finanzierung. Zudem setzt das risikogerechte Zinssystem Anreize für Mittelständler, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu verbessern. Belohnt wird der, der gute wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen kann.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement: „Das neue Zinssystem bringt uns einen großen Schritt weiter. Es schafft die Voraussetzungen, den Förderkredit für eine noch breitere Gruppe von Unternehmen verfügbar zu machen. Unabhängig davon gilt: Es ist zunächst Aufgabe der Kreditwirtschaft, den Mittelstand mit Krediten zu marktgerechten Konditionen zu versorgen, ohne die eigene Wirtschaftlichkeit außer Acht zu lassen“.

„Mit der Einführung risikogerechter Zinsen ermöglichen wir dem Mittelstand auch in Zukunft Zugang zu Förderkrediten“, sagte KfW-Vorstandssprecher Hans W. Reich. Der bisherige Einheitszinssatz trage den wirtschaftlichen Notwendigkeiten zunehmend nicht mehr Rechnung. „Auch gesunde Unternehmen mit weniger guter Bonität werden durch risikogerechte Zinsen als Zielgruppe für die Hausbank wieder attraktiv.“

Das neue risikogerechte Zinssystem hat die KfW in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und den Verbänden der Kreditwirtschaft erarbeitet. Nach diesem System bestimmen zwei Einflussgrößen den Zinssatz, den ein Mittelständler für einen Förderkredit zahlen muss:

1. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens, d. h. die Bonität des Kreditnehmers (diese bestimmt sich u. a. durch Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad).

2. Die Werthaltigkeit der Sicherheiten, die das Unternehmen für den Kredit stellen kann.

Bonität und Sicherheiten eines Unternehmens werden von der Hausbank ermittelt, die wie bisher auch das volle Risiko für diese Förderkredite trägt. Banken und KfW haben sich hierfür auf sechs Bonitätsklassen und vier Besicherungsklassen geeinigt. Jedem Unternehmen wird von der Hausbank individuell die jeweilige Klasse zugeordnet. Durch Kombination dieser beiden Klassen ergeben sich sieben Preiskorridore, die mit maximalen Obergrenzen versehen sind.

Legt man das heutige Zinsniveau zugrunde, so bewegen sich die Obergrenzen für das Basisprogramm „Unternehmerkredit“ mit 10-jähriger Laufzeit zwischen 3,6 % p. a. effektiv in der untersten und 6,6 % p. a. effektiv in der obersten Preisklasse. Details zur Einführung des risikogerechten Zinssystems sowie Informationen zu den Bonitäts-, Besicherungs- und Preisklassen erhalten Sie unter www.kfw.de.

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Christine Volk KfW

Weitere Informationen:

http://www.kfw.de

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