Ostdeutschland – Mehr Geld bei Wachstumserfolg
Der ökonomische Aufbauprozess in Ostdeutschland ließe sich beschleunigen, wenn die einzelnen Länder mehr Regelungskompetenzen erhalten und der Solidarpakt II entsprechend gestaltet würde, ohne jedoch das Volumen zu kürzen. Dieser Ansicht ist das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Die Wirtschaftsforscher schlagen vor allem zwei Maßnahmen vor: Zum einen sollten die Ost-Länder mehr gesetzgeberischen Freiraum erhalten und vom Bundesrecht abweichen können, zum Beispiel um über den Abbau von bürokratischen Hemmnissen und beschäftigungsfeindlichen Kündigungsschutzauflagen selbst zu bestimmen. Zum anderen sollen sie nach dem IW-Modell vom Einkommen- und Körperschaftsteueraufkommen zu Lasten des Bundes jeweils 7,5 Prozentpunkte mehr behalten dürfen, wobei diese zusätzlichen Einnahmen beim Länderfinanzausgleich nicht berücksichtigt werden. Bei der Lohnsteuer beispielsweise bedeutet das einen Anstieg des Anteils von derzeit 57,5 auf 65 Prozent. Über diese Mittel dürfen die Landesregierungen frei entscheiden. Insgesamt kostet dieser Baustein des IW-Programms bis 2019 unter realistischen Annahmen 33 Milliarden Euro. Die Ost-Länder hätten auf diese Weise einen höheren Anreiz, um die regionale Wirtschaft voranzubringen – bleibt ihnen bei höherem Wachstum doch ein größerer Teil der dann zusätzlichen Steuereinnahmen.
Flankiert werden sollte die neue Steuerumverteilung zwischen Bund und Ländern durch eine Senkung der Gewerbesteuerhebesätze um 50 Prozentpunkte für fünf Jahre, wofür die ostdeutschen Gemeinden als Kompensation bis zu 3 Milliarden Euro aus dem Solidar-Topf bekommen müssten. Finanziert werden könnten beide Maßnahmen aus den freien Fördermitteln, die im Solidarpakt bis 2019 zur Verfügung stehen. Damit der Mechanismus aus besserer Standortförderung und höheren Steuereinnahmen tatsächlich in Gang kommt, muss dafür gesorgt werden, dass die freien Mittel nicht verschwendet werden. Das IW schlägt deshalb vor, in Ländern, in denen die öffentliche Verschuldung bestimmte Grenzen überschreitet, die zusätzlichen Solidarpakt-II-Mittel zwangsweise zur Schuldentilgung einzusetzen.
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