Bundesweite Aktion zur Sicherung legaler Arbeitsplätze / Zahlreiche Verstöße aufgedeckt

Das "Schlaganfall-Info-Mobil" ist von Mai bis August 2001 in 40 deutschen Städten unterwegs. Die medizinischen Untersuchungsgeräte an Bord ermöglichen es dem beratenden Arzt, innerhalb von zehn Minuten das persönliche Schlaganfallrisiko zu ermitteln. Foto: Bayer AG


In der letzten Woche haben die Arbeitsämter und Hauptzollämter eine bundesweite Schwerpunktprüfung in Schlachthöfen und anderen Fleisch verarbeitenden Betrieben durchgeführt. Damit sollen in Betrieben, die vielfach von der BSE-Krise stark betroffen sind, legale Beschäftigungsverhältnisse stabilisiert und Arbeitsplätze gesichert werden. Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen haben die Ermittler bei dieser Aktion zahlreiche Verstöße gegen geltende Bestimmungen aufgedeckt.

Fast 1.200 Arbeitgeber und mehr als 19.000 Arbeitnehmer wurden überprüft, 16.000 Geschäftsunterlagen wurden eingesehen. Dabei ergaben sich in über 1.500 Fällen Anhaltspunkte für Gesetzesverstöße, weitere Ermittlungen zur endgültigen Klärung sind erforderlich.

Mehr als 200 Arbeitgeber werden verdächtigt, über 400 Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung beschäftigt zu haben. Hier drohen Geldbußen bis zu 500.000 DM oder Strafanzeigen. Die ausländischen Arbeitnehmer müssen mit Geldbußen bis zu 10.000 DM rechnen. In einem gravierenden Einzelfall erhielten 62 osteuropäische Werkvertragsarbeitnehmer statt der vereinbarten 13,50 DM über ein Jahr hinweg lediglich 5,75 DM Stundenlohn ausbezahlt.

In fast 100 Fällen wird wegen des Verdachts des unerlaubten Ver- bzw. Entleihs von Arbeitnehmern ermittelt, in 500 Fällen wird überprüft, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden. Neben der Verpflichtung, dem Arbeitsamt etwaige zu Unrecht erhaltene Leistungen zurück zu zahlen, drohen auch hier empfindliche Geldbußen oder Strafverfahren wegen Betruges. Verstößen gegen die Meldepflichten zur Sozialversicherung und Mitführungspflichten muss in 340 Fällen noch weiter nachgegangen werden.

Erfreulich ist, dass eine große Zahl überprüfter Firmen die Kontrolltätigkeit der Arbeitsämter und Hauptzollämter ausdrücklich begrüßt, da sie ein wirksames Mittel zur Eindämmung rechtswidriger wettbewerbsverzerrender Verhaltensweisen darstellt.

Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesanstalt für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html

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