KfW Mittelstandsbank startet Produktfamilie "Unternehmerkapital" am 1. März 2004

Nachrangdarlehen für Gründungen, Wachstumsunternehmen und den etablierten Mittelstand

Am 1. März 2004 startet die neue Produktfamilie „Unternehmerkapital“ der KfW Mittelstandsbank: Gründer, junge Unternehmer und etablierte Mittelständler können von kommendem Montag an über ihre jeweilige Hausbank Nachrangdarlehen für Investitionen beantragen. Das „Unternehmerkapital“ ist ein so genanntes mezzanines Produkt, das die Vorteile von Fremd- und Eigenkapital bündelt. Die Unternehmer müssen keine Sicherheiten für das Darlehen stellen. „Das Produkt wird dem Mittelstand in seiner ganzen Bandbreite bei seinen Bemühungen unterstützen, die Eigenkapitalquote nachhaltig aufzubessern, und das ist eine seiner derzeit dringendsten Aufgaben“, sagte Hans W. Reich, Sprecher des Vorstands der KfW Bankengruppe.

Denn der Strukturwandel und der intensive Wettbewerb im Finanzsektor zwingt die Banken dazu, bei der Vergabe von Fremdkapital auf ausreichende Bonität bei den Unternehmen zu achten. Diese wird maßgeblich von der Eigenkapitalquote beeinflusst, die in Deutschland auch aus historischen Gründen oftmals niedrig ist. Um künftig noch Zugang zu Fremdkapital zu haben, muss der Unternehmer sein Eigenkapital verbessern. Für die Dauer des Eigenkapitalaufbaus bietet die KfW Mittelstandsbank den Unternehmern mit dem neuen Produkt eine Möglichkeit, diesen Zeitraum zu überbrücken, indem durch die mezzanine Finanzierung der Zugang zu Kapital weiter offen bleibt: Lange Laufzeiten bei bis zu sieben tilgungsfreien Anlaufjahren schonen die Liquidität während der Investitionsphase und helfen den Unternehmen, Gewinne zu thesaurieren und so die Eigenkapitalausstattung zu erhöhen.

Unter der neuen Produktfamilie werden drei Bausteine angeboten: für Gründungen, für junge Unternehmen und für den etablierten Mittelstand. Allen Bausteinen ist gemeinsam, dass die Risiken eines etwaigen Ausfalls der Nachrangdarlehen vom Bund bzw. der KfW übernommen werden. Im Wachstumsbaustein und im Baustein für etablierte Unternehmen gelten je nach Bonität des geförderten Unternehmens risikodifferenzierte Zinssätze: Jeder Kreditnehmer zahlt also nur die Risikoprämie, die aus seinem statistischen Ausfallrisiko abgeleitet ist.

Die wichtigsten Details zu den einzelnen Bausteinen des „Unternehmerkapitals“:

  1. Existenzgründer und junge Unternehmen (bis 2 Jahre nach Geschäftsaufnahme):
    • Es können i.d.R. bis zu 25 % der Gesamtinvestitionssumme finanziert werden.
    • Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, die Tilgung beginnt erst nach sieben Jahren.
    • Pro Antragssteller können max. 500.000 EUR beantragt werden.
    • Der Zinssatz (durch Mittel aus dem ERP-Sondervermögen vergünstigt) steigt von 0,0 % im ersten Jahr bis auf 5,0 % im vierten Jahr der Kreditlaufzeit an. Ab dem fünften Jahr liegt der Zinssatz derzeit bei 6,0 % p.a. nom. in den neuen und 6,25 % p.a. nom. in den alten Bundesländern.
  2. Wachstumsunternehmen (Geschäftsaufnahme liegt mehr als zwei und höchstens fünf Jahre zurück):
    • Es können bis zu 40 % des Vorhabens finanziert werden. Die Hausbank des Kreditnehmers muss obligatorisch eine Kofinanzierung in gleicher Höhe wie das Nachrangdarlehen und mit mindestens zehn Jahren Laufzeit stellen.
    • Die Laufzeit beträgt 15 Jahre, die Tilgung beginnt erst nach sieben Jahren.
    • Pro Vorhaben eines Antragsstellers können max. 500.000 EUR beantragt werden.
    • Der Zinssatz für das Nachrangdarlehen (durch Mittel aus dem ERP-Sondervermögen vergünstigt) liegt zum Programmstart in den neuen Bundesländern zwischen 5,4 % p.a. nom. in der Bonitätskategorie „sehr gut“ und 10,65 % p.a. nom. in der Bonitätskategorie „noch ausreichend“. In den alten Bundesländern liegen die Zinssätze um 0,25 % p.a. nom. höher.
  3. Etablierte Unternehmen (mehr als 5 Jahre am Markt):
    • Das Darlehen besteht aus einer Nachrang- und einer Fremdkapitaltranche in gleicher Höhe.
    • Die Laufzeit beträgt zehn Jahre. Die Tilgung für die Fremdkapitaltranche setzt nach zwei Jahren ein, die Tilgung für die Nachrangtranche nach sieben Jahren.
    • Pro Vorhaben eines Antragsstellers können max. 2 Mio EUR – also jeweils 1 Mio EUR Fremdkapital- und Nachrangtranche – beantragt werden.
    • Die Zinssätze für die Nachrangtranche liegen zum Programmstart zwischen 5,52 % p. a. nom. in der Bonitätskategorie „sehr gut“ und 8,77 % p. a. nom. in der Bonitätskategorie „ausreichend“.

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Weitere Informationen:

http://www.kfw-mittelstandsbank.de

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