Regulierung der Strom- und Gasmärkte

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) will an der Gestaltung einer staatlichen Regulierungsinstanz für die Strom- und Gasmärkte mitwirken.

„Auch wenn wir die Selbstregulierung durch sog. Verbändevereinbarungen bevorzugt hatten, akzeptieren wir die Vorgaben der EU zur Einrichtung nationaler Regulierungsstrukturen“, erklärte VKU-Präsident OB Gerhard Widder heute auf einer Pressekonferenz in Berlin, bei der ein Forderungskatalog des VKU-Präsidiums an den Gesetzgeber vorgestellt wurde. Danach müsse eine Regulierung allen Marktakteuren in erster Linie Rechtssicherheit vermitteln und sie dürfe die wirtschaftlichen Grundlagen der Unternehmen nicht dadurch gefährden, dass sie die Regulierungspraxis ausschließlich am Ziel einer „Niedrigstpreispolitik“ ausrichte. Daneben müsse sie sich zu einer gleichrangigen Beachtung der energiewirtschaftlichen Ziele des Energiewirtschaftsgesetzes, insbesondere auch der Versorgungssicherheit, verpflichten. Die Regulierungsinstanz solle kostengünstig arbeiten, beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt sein, ggf. durch vorhandene föderale Strukturen unterstützt werden und den Sachverstand der Unternehmen und ihrer Verbände in die Entscheidungen einbeziehen.

Rechtssicherheit für die Energiewirtschaft

Für die kommunalwirtschaftliche Energieversorgung sei nach über 5-jähriger Liberalisierungserfahrung und zahlreichen (gerichtlichen) Auseinandersetzungen mit Kartellbehörden und Energiehändlern von existentieller Bedeutung, dass der Gesetz-/Verordnungsgeber mit der Festlegung der grundsätzlichen Aufgaben und der Regulierungsintensität Rechtssicherheit für alle Marktakteure schaffe.

Erhaltung wirtschaftlich handlungsfähiger Stadtwerke

Eine nur an einer „Niedrigstpreispolitik“ ausgerichtete Regulierungspraxis führe auch zur Beeinträchtigung der durch das Energiewirtschaftsgesetz vorgegebenen Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. Der VKU erwarte vom Gesetzgeber, dass zumindest die substantiellen Elemente der Methoden zur Berechnung von Netznutzungsentgelten gesetzlich oder durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden.

Ausrichtung an den energiewirtschaftlichen Zielen des Energiewirtschaftsgesetzes

Durch die Regulierungspraxis müsse die Sicherheit der Netze gewährleistet und auch zukünftig ausreichende Investitionen in die Netzinfrastruktur und den Netzausbau ermöglicht werden. Wenn das derzeitige Versorgungsniveau beibehalten werden solle, müsse die Kalkulation der Netznutzungsentgelte den Versorgungsunternehmen eine angemessene Eigenkapitalverzinsung unter Wahrung der Nettosubstanzerhaltung bieten. Die Vorgaben der EU-Beschleunigungs- Richtlinie bestimmten auch, dass die Netznutzungsentgelte kostenorientiert und nichtdiskriminierend sein müssen. Darüber hinaus sei zu sichern, dass staatlich veranlasste Kosten- und Preiskomponenten (z.B. Steuern, EEG- und KWK-Aufwendungen) bei der Festlegung der Tarife ohne Einschränkung anerkannt werden.

Effiziente und föderal organisierte Regulierung

Die Regulierung solle mit geringen Kosten arbeiten und unverhältnismäßigen staatlichen Personalaufwand vermeiden. Dieser Anspruch könne durch ein sog. Kombinationsmodell – im Sinne eines Nebeneinanders von Bundes- und Landeseinrichtungen mit jeweils abgegrenzten Zuständigkeiten – eingelöst werden. Die Bundesregulierungsinstanz sollte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt und durch vorhandene Länderstrukturen föderal ergänzt werden.

Einbeziehung der Stadtwerkekompetenz

Der VKU verlange die Beteiligung seiner kommunalwirtschaftlichen Kompetenzen und Erfahrungen bei der Festlegung der Regulierungsstrukturen und -inhalte. Er sei bereit, seinen Sachverstand auch im Rahmen gemeinsamer Vorschläge der Unternehmen und ihrer Verbände im Sinne freiwilliger Verhandlungslösungen einzubringen.

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Wolfgang Prangenberg Verband kommunaler Unternehmen

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