Fondsbranche setzt neuen Wohlverhaltenskodex zügig um

PwC-Umfrage unter Kapitalanlagegesellschaften zeigt: Große Mehrheit hat BVI-Wohlverhaltensregeln bereits umgesetzt. Umsetzung erfolgt durch Anpassung bestehender Regelwerke.

Nur drei Monate nach in Kraft treten der vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) verabschiedeten Wohlverhaltensregeln halten bereits 77 Prozent der befragten Kapitalanlagegesellschaften, die Wertpapierfonds anbieten, den freiwilligen Verhaltenskodex der Fondsbranche nahezu vollständig ein. Die übrigen Gesellschaften wollen die sukzessive Einführung der Regeln bis zum Ende dieses Jahres abschließen. Mit der Umsetzung des Verhaltenskodexes wollen die Kapitalanlagegesellschaften ihre Verlässlichkeit und Integrität beweisen sowie ihre Transparenz erhöhen und somit das Vertrauen der Anleger und der Öffentlichkeit in die Fondsanlage stärken. Obwohl die Einhaltung des Kodexes freiwillig ist, beabsichtigen einige Gesellschaften, die Umsetzung der Wohlverhaltensregeln von einem Wirtschaftsprüfer beurteilen und bescheinigen zu lassen.

Zu diesen Ergebnissen kommt die aktuelle PwC-Umfrage Die Umsetzung der Wohlverhaltensregeln in der deutschen Investmentbranche – Eine aktuelle Bestandsaufnahme. Dazu wurden im Januar und Februar 2003 Führungskräfte von 44 Kapitalanlagegesellschaften befragt, die Wertpapier-Publikums- und Spezialfonds verwalten.

„Die von den Kapitalanlagegesellschaften einhellig geäußerte Selbstverpflichtung zur schnellen Umsetzung des Kodexes zeigt, dass sie es mit den im Oktober 2002 verabschiedeten Wohlverhaltensregeln tatsächlich ernst meinen. Trotzdem war es für uns überraschend, wie schnell die Gesellschaften in der Lage sind, die sich aus den Verhaltensregeln ergebenden Anforderungen zu erfüllen“, stellt Arno Kempf, Partner bei PwC im Bereich Asset Management, fest.

Kodex gibt Verhaltensregeln für Interessenkonflikte vor

Basis für die neuen BVI-Wohlverhaltensregeln sind die gesetzlichen Vorschriften des Paragraphen 10 Absatz 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften. Dieser gibt vor, dass die Gesellschaft ihre Sondervermögen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber zu verwalten und dabei unabhängig von der Depotbank und im Interesse der Anteilinhaber zu handeln hat. Der neue Verhaltenskodex soll hierauf aufbauend einen Standard guten und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anleger formulieren sowie das Vertrauen der Anleger und der Öffentlichkeit festigen und deren gestiegenem Bedarf an Informationen gerecht werden. Der Kodex setzt sich aus sieben Grundsätzen mit 47 erläuternden Verhaltensregeln für mögliche Interessenkonflikte in der Fondsverwaltung zusammen.

Fondsbranche ist mit verabschiedetem Verhaltenskodex zufrieden

Von Branchenkennern werden die neuen Wohlverhaltensregeln zwar grundsätzlich begrüßt, gleichwohl aber durchaus kritisch gesehen. So werden etwa das Fehlen von Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Kodex, die Nichtberücksichtigung von Transaktionskosten in der Total Expense Ratio (TER) oder fehlende Mindeststandards beim externen Vertrieb moniert. Die befragten Unternehmen sehen die Wohlverhaltensregeln durchweg positiver. 86 Prozent der befragten Gesellschaften sind damit zufrieden bis sehr zufrieden. Sie finden, dass der verabschiedete Verhaltenskodex das Wohlverhalten der Kapitalanlagegesellschaften und deren Mitarbeiter umfassend regelt. „Negativ werten die Unternehmen allerdings, dass teilweise aufgrund der nicht ausreichend konkreten Formulierungen Schwierigkeiten bestehen, eindeutige organisatorische Vorgaben für die Gesellschaften abzuleiten“, erläutert Wulf Ley, Manager bei PwC im Bereich Asset Management.

Mehrheit der Gesellschaften greift auf bestehende Regelwerke zurück

Hinsichtlich der Art und Weise der Kodex-Umsetzung ergibt sich folgendes Bild: Fast alle deutschen Kapitalanlagegesellschaften (95 Prozent) haben bereits eine interne Bestandsaufnahme durchgeführt oder planen diese in Kürze. 89 Prozent der befragten Gesellschaften greifen dabei auf bereits bestehende interne Regelwerke zurück und ergänzen diese um spezifische Verhaltensregeln. Die übrigen Gesellschaften erstellen ein eigenständiges, schriftlich fixiertes Regelwerk auf Grundlage der BVI-Wohlverhaltensregeln.

„Weite Teile des Kodexes beziehen sich auf bereits bestehende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Anforderungen und waren schon in der Vergangenheit von den Kapitalanlagegesellschaften zu erfüllen. Wohl deshalb hält die Mehrheit der Befragten ihre Gesellschaft bereits heute hinsichtlich der Einhaltung der Wohlverhaltensregeln für gewappnet“, erläutert Arno Kempf.

Media Contact

Arno Kempf PricewaterhouseCoopers

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