Ist die Förderquote der Riester-Rente ein Indikator für ihre Rentabilität?

Bei der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, der Riester-Rente, werden häufig die staatlichen Zuschüsse als entscheidender Vorteil herausgestellt. Weniger betont wird dahingegen die Tatsache, dass – quasi im Gegenzug zur Förderung während der Ansparphase – die aus dieser Variante der Altersvorsorge resultierenden Renten in vollem Umfang der Besteuerung unterworfen sind. Damit stellt sich für jeden potentiellen Anleger die Frage, ob der Umfang dieser Förderung – der insbesondere mit dem Einkommen, dem Familienstand und der Kinderzahl variiert, und meist als so genannte Förderquote ausgewiesen wird – als Indikator für die Rentabilität dieser Anlageform herangezogen werden kann. Die Wirtschaftstheoretiker Klaus Jaeger und Burkhard Utecht von der Freien Universität Berlin haben sich dieser Frage intensiv gewidmet und Antworten gefunden.

„Sinnvoll aus der Sicht des Anlegers kann die Rentabilität einer Anlage nur in Form der Rendite nach Steuern ermittelt werden“, sagen Klaus Jaeger und Burkhard Utecht. „Denn nur diese gibt einen Eindruck über die für den Anleger bedeutsame und auch mit anderen Anlageformen vergleichbare Ertragskraft der gesamten Anlage nach Berücksichtigung aller steuerlichen Komponenten – also sowohl der Steuerzahlungen als auch eventueller Steuerersparnisse.“ Existiert ein positiver Zusammenhang zwischen der Höhe der Förderquote und der Nach-Steuer-Rendite bei der Riester-Rente? Auf den ersten Blick scheint dies außer Frage zu stehen, denn mit steigenden Zuschüssen sollte auch die Rentabilität einer Anlage für den Anleger ansteigen. Eine genauere Überprüfung dieses zunächst vermuteten Zusammenhangs zeigt jedoch, dass hier erhebliche Zweifel anzubringen sind. „Es existiert kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der allgemeinen Förderquote und der Rendite nach Steuern bei der Riester-Rente“, resümieren die Wirtschaftstheoretiker. Dies gelte unabhängig davon, ob die Rentenbezüge bei der Riester-Anlage tatsächlich besteuert würden oder nicht.

Die Regelung der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Beiträge, die zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge aufgebracht werden, bleiben steuerfrei, weil sie vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt oder durch Zulagen (Grund- sowie ggf. Kinderzulage) gefördert werden, die mindestens so hoch sind wie die auf die Beiträge entfallende Einkommensteuer. Der Anleger erhält entweder Zulagen oder die Steuerersparnis auf die Beiträge, jedoch in keinem Fall beide Förderungen. Die Förderquote wiederum ist definiert als Quotient aus Förderung (Zulagen oder Steuerersparnis) und dem (Spar-)Beitrag, der vier Prozent des Brutto-Vorjahreseinkommens beträgt.

Differenziert man zwischen einer Förderquote, die aus Grund- sowie ggf. Kinderzulagen gespeist wird („zulagenbedingte Förderquote“) und im wesentlichen bei niedrigeren Einkommen und/oder hohen Kinderzahlen greift, und einer Förderquote, die allein aus Steuerersparnissen resultiert („steuerliche Förderquote“) und speziell für Bezieher höherer Einkommen mit geringer Kinderzahl maßgeblich ist, ergibt sich folgendes Bild:
a.) Zwischen der Rendite nach Steuern und der zulagenbedingten Förderquote besteht ein positiver Zusammenhang. Das gilt unabhängig von einer möglichen Besteuerung der Rentenbezüge aus der Riester-Anlage.
b.) Die Höhe der steuerlichen Förderquote hat keinen Einfluss auf die Rendite nach Steuern, wenn die Rentenbezüge bei der Riester-Anlage faktisch nicht besteuert werden. Andernfalls sinkt bzw. steigt die Rendite nach Steuern mit steigender bzw. sinkender steuerlicher Förderquote, sofern die Änderungen der steuerlichen Förderquote allein durch entsprechende Veränderungen des (Brutto- sowie des zu versteuernden) Einkommens verursacht sind. Ändert sich die steuerliche Förderquote aber allein deswegen, weil bei gegebenem Brutto-Einkommen das zu versteuernde Einkommen (durch unterschiedliche Kinderzahlen oder geänderte sonstige Abzugsmöglichkeiten) beeinflusst wird, ergeben sich wiederum keine Effekte auf die Rendite nach Steuern.

Unter sozialen Aspekten ist die Riester-Rente tendenziell korrekt konzipiert, wenn man nicht die generelle (unspezifizierte) Förderquote, sondern die für den Anleger allein bedeutsame Rendite nach Steuern für die Beurteilung zugrunde legt: Bezieher niedrigerer Einkommen und/oder Kinderreiche erzielen stets eine höhere Rendite nach Steuern als „die reichen und/oder kinderarmen“ Anleger.

Die Frage, ob allgemein ein positiver Zusammenhang zwischen der Höhe der Förderquote und der Nach-Steuer-Rendite bei der Riester-Rente existiere, sei, laut Jaeger/Utecht, in der Tat negativ zu beantworten. Verwendet ein Anleger die nicht näher spezifizierte Förderquote der Riester-Rente als Indikator für die an der Rendite nach Steuern gemessenen Rentabilität dieser Anlageform, kann das zu einer völligen Fehleinschätzung führen, wenn er zu demjenigen Personenkreis zählt, für den allein die steuerliche Förderquote bedeutsam ist. Im günstigsten Fall (ohne faktische Rentenbesteuerung) ist die Rendite nach Steuern völlig unabhängig von der Höhe der steuerlichen Förderquote. Im ungünstigeren Fall (mit Rentenbesteuerung) sinkt sie sogar bei steigender steuerlicher Förderquote. „Zu beachten ist jedoch“, sagen die Wirtschaftstheoretiker, „dass für den Personenkreis, für den die zulagenbedingte Förderquote anfänglich greift, auch bei einem Einkommenswachstum nach wie vor ein positiver Zusammenhang zwischen dieser Förderquote und der Rendite nach Steuern besteht, doch das generelle Niveau der Renditen nach Steuern bei steigender Wachstumsrate des Einkommens absinkt.“

Weitere Informationen erteilen Ihnen gern:

– Prof. Dr. Klaus Jaeger, Institut für Wirtschaftstheorie der Freien Universität Berlin, Boltzmannstr. 20, 14195 Berlin, Tel.: 030 / 838-54021, -54022, E-Mail: jaegerkl@zedat.fu-berlin.de
– Dr. Burkhard Utecht, Institut für Wirtschaftstheorie der Freien Universität Berlin, Boltzmannstr. 20, 14195 Berlin, Tel.: 030 / 838-52742 oder 306 21 07

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