Entwicklung der Realsteuerhebesätze 2000


Das Institut „Finanzen und Steuern“ (IFSt) in Bonn hat in Zusammenarbeit mit dem DIHT eine Untersuchung über die aktuelle Entwicklung der Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) und deren Hebesätze in den deutschen Städten und Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern vorgelegt

Im Durchschnitt wird die Gewerbesteuer 2000 mit einem Hebesatz von 428 v.H. erhoben. Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit der gewogene Durchschnittshebesatz nicht weiter erhöht. Die registrierten Hebesatzerhöhungen halten sich die Waage mit einigen gewichtigen Hebesatzsenkungen.
Die Sätze bewegen sich zwischen 320 % und 500 %. Bis auf Sachsen liegen die länderdurchschnittlichen Hebesätze in allen neuen Bundesländern unter dem Bundesdurchschnitt. In den zwölf Großstädten mit mehr als 500 000 Einwohnern rangiert der Gewerbesteuerhebesatz in Berlin mit 410 % am Ende, in Frankfurt mit 500 % an der Spitze.
Die Hebesätze bei der Grundsteuer A – der Grundsteuer der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – liegen mit durchschnittlich 258 % geringfügig höher als im Vorjahr. Deutlich höher ist der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B (unverändert 445 %), zu der bebaute und unbebaute Grundstücke sowie die Grundstücke im Betriebsvermögen herangezogen werden.
Die Gewerbesteuer erbringt mit 5 bis 6 % der gesamten Steuereinnahmen das vierthöchste Aufkommen aller Steuern, während die Grundsteuer knapp 2 % zum Steueraufkommen beiträgt. Die Hebesätze werden von den Gemeinden eigenverantwortlich festgelegt; ihnen steht grundsätzlich auch das Aufkommen der Realsteuern zu (bis auf die Gewerbesteuerumlage, durch die derzeit rund 20 % des Gewerbesteueraufkommens dem Bund und den Ländern zufließen).
Trotz der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer zum 1.1.1998 liegt das Gewerbesteueraufkommen in 1999 mit 52,9 Mrd. DM deutlich über dem des Jahres 1997 (48,6 Mrd. DM); voraussichtlich setzt sich der Anstieg in den nächsten Jahren fort. Die als Ersatz für den Ausfall der Gewerbekapitalsteuer geschaffene Beteiligung der Gemeinden an der Umsatzsteuer in Höhe von 2,2 v.H. des Aufkommens verstärkt damit unmittelbar die kommunale Finanzmasse, was letztlich auch die Finanzierungsüberschüsse der Gemeindeebene in den letzten beiden Jahren erklärt.
Auch das Aufkommen der Grundsteuer wächst stetig. Die Einnahmen der neuen Länder aus den Realsteuern sind aufgrund ihrer geringen Wirtschaftskraft und den tendenziell niedrigen Hebesätzen allerdings nach wie vor unterdurchschnittlich.

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Dr. Adalbert Uelner

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