Verzicht auf Flughafenausbau in Düsseldorf würde mehr als 18 000 Arbeitsplätze verhindern


Der Verzicht auf den weiteren Ausbau des Flughafens Düsseldorf hätte einen negativen Arbeitsmarkteffekt zur Folge, der mit der Aufgabe eines Automobilwerks durchaus zu vergleichen wäre: Unter Berücksichtigung aller Einflüsse für die vom Flughafen abhängigen Beschäftigten hat der Ausbau 18 000 zusätzliche Arbeitsplätze zur Folge, mittelbar sogar bis zu 45 000. Dies geht aus einer Studie des RWI hervor, die in Essen vorgestellt wurde.
Das Institut hat in einem auf drei Monate angelegten Forschungsprojekt die Auswirkungen von Ausbau, Stillstand, aber auch der Schließung des Flughafens der Landeshauptstadt untersucht. Dabei lässt sich nachweisen, dass das Einfrieren der Lande- und Startkapazitäten im Lauf der Zeit zu immer gravierenderen Engpässen führen und so die Standortqualitäten der Region weiter negativ beeinflussen würde. Betroffen wäre aber auch die öffentliche Hand: Bei einer gänzlichen Schließung des Flughafens entgingen ihr Einnahmen in geschätzter Höhe von 2,8 Mrd. DM.
Die Analyse der Beschäftigungs-, der Einkommens- sowie der Einnahmeeffekte spricht dafür, den geplanten Ausbau des Flughafens Düsseldorf einschließlich der Ausschöpfung der Zweibahn- Kapazität in vollem Umfang zu genehmigen, zumal qualitative Effekte wie die Bedeutung des Flughafens für die Headquarterfunktion der Region in den Berechnungen noch nicht enthalten sind.
In der Studie wird in Kooperation mit der BeSB GmbH zugleich ein Modell vorgestellt, wie die mit dem Betrieb des Flughafens einhergehende Lärmentwicklung beeinflusst und die betroffene Bevölkerung entlastet werden kann. Die Gutachter schlagen vor,
– einen lärmabhängigen Teil der Landegebühren auf Basis der tatsächlichen Geräuschimmissionen  zu erheben,
– diese Summe in einen Flughafenanteil und einen Lärmschutz-Anteil aufzuteilen und
– den Lärmschutzanteil in einen Fond einzubringen, der dann vom Flughafen zur Beschleunigung des Ankaufs von besonders betroffenen Grundstücken sowie zu zusätzlichen passiven Lärmschutzmaßnahmen (z.B. verbesserter Schallschutz an Fenstern) verwandt wird.
Erstmals würde so in Deutschland ein Zusammenhang zwischen den Lärmemittenten, d.h. den Fluggesellschaften mit besonders lauten Flugzeugtypen, sowie Umfang und Höhe des Lärmschutzes für die betroffenen Anwohner hergestellt. Gleichzeitig bietet das Modell den Fluggesellschaften über die Höhe der Gebühren Anreize, möglichst leises Fluggerät einzusetzen.
Ihre Ansprechpartner dazu:
Dr. Heinz Schrumpf, Tel.: (0201) 81 49-272
Joachim Schmidt (Pressestelle), Tel.: (0201) 81 49-292

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