IASB-Entwurf über die erstmalige Anwendung der IFRS/ IAS

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG begrüßt den heute veröffentlichten Standard-Entwurf des International Accounting Standards Board (IASB) über die erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS, vormals IAS). Damit ist ein neuer Meilenstein auf dem Weg zur Anwendung der IFRS in allen Konzernabschlüssen europäischer börsennotierter Unternehmen spätestens im Jahr 2005 erreicht. Das IASB erleichtert die erstmalige Anwendung der IFRS, weil es für bestimmte Bilanzposten zulässt, dass die Wertansätze aus den nationalen Abschlüssen übernommen werden.

Dr. Anne Schurbohm, Partner und Leiterin des IAS Desk von KPMG: „Aus Sicht der Wirtschaftsprüfer ist dieser Schritt sehr zu begrüßen, da das IASB die Erleichterungen gerade für die Bewertung bei zurückliegenden Unternehmenskäufen einführt, die in der Praxis die meisten Probleme bei der IFRS-Einführung verursachen. Damit beweist das IASB Augenmaß im Hinblick auf Kosten und Nutzen der IFRS-Anwendung.“

Jede Umstellung von deutschen Rechnungslegungsregeln (HGB) auf IFRS beginnt damit, dass eine Eröffnungsbilanz zu erstellen ist. Der Standard-Entwurf des IASB sieht eine solche für das erste im IFRS-Abschluss dargestellte Geschäftsjahr vor. Für Unternehmen, die planen, erstmals im Jahr 2005 einen IFRS-Abschluss zu veröffentlichen, wäre dies der 1. Januar 2004. In der Eröffnungsbilanz sind alle Bilanzposten so anzusetzen und zu bewerten, wie es die IFRS vorschreiben. Wertunterschiede zwischen HGB und IFRS werden im Eigenkapital erfasst.

Das IASB sieht in seinem Standard-Entwurf jedoch einige praktisch bedeutende Ausnahmen bei der Bewertung vor. So müssen für Unternehmenskäufe, die vor dem Stichtag der Eröffnungsbilanz stattgefunden haben, die Zeitwerte für erworbene Vermögensgegenstände und Schulden – und damit der Goodwill – nicht neu ermittelt werden. Die Werte werden aus den nationalen Abschlüssen übernommen. Diese Vereinfachungsregel reduziert den Zeitbedarf und die Kosten für die Umstellung. Das IASB stellt den Standard-Entwurf bis zum 31. Oktober 2002 zur öffentlichen Diskussion.

Dr. Anne Schurbohm: „Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich, dass das IASB die endgültige Fassung der Standards nach Ablauf der Frist so schnell wie möglich vorlegt. Da das Einführungsdatum 2005 schnell näher rückt, wird es immer wichtiger für die Unternehmen, Gewissheit über die zu erwartenden Kosten für die Umstellung und die endgültige Formulierung des Standards zu haben. Die Praxis hat gezeigt, dass ein rechtzeitiger Beginn der Umstellungsprozesses die Kosten reduziert. Das IASB sollte den Unternehmen die Möglichkeit geben, auf Basis des Standards sobald wie möglich mit der Umstellung zu beginnen. Einer der Schlüsselfaktoren für den erfolgreichen Übergang auf IFRS ist die frühzeitige Kommunikation mit den Kapitalmarktteilnehmern. Die Unternehmen sollten den Kapitalmarkt schon lange vor der endgültigen Umstellung auf IFRS darauf vorbereiten, welche Auswirkungen die IFRS auf die wichtigsten Kennzahlen ihres Unternehmens haben wird. Für Verspätungen gibt es – spätestens, wenn aus dem Standard-Entwurf der endgültige Standard entstanden ist – keine Entschuldigung mehr.“

Kontakt: aschurbohm@kpmg.com

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