Novelle der TA Luft kostet Milliarden

DIHK: Schwierigkeiten bei Neugenehmigungen

Die Genehmigung neuer Anlagen in Ballungsräumen wird durch die deutliche Absenkung der Immissionsgrenzwerte bestimmter Stoffe in der TA Luft nahezu unmöglich. Viele Unternehmen werden auch durch zwingende Umrüstungen ihrer Messtechnik erhebliche finanzielle Mehrbelastungen tragen müssen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) rät deshalb allen Unternehmen, die in Neuanlagen investieren möchten, sich mit der Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft – kurz TA Luft – auseinander- zusetzen. Die neuen Grenzwerte könnten insbesondere in Ballungsgebieten zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Neugenehmigung führen.

Überschreiten bestimmte Luftinhaltsstoffe die Grenzwerte der TA Luft, dürfen Neuanlagen nur nach Aufstellung eines behördlichen Maßnahmenplans genehmigt werden. Dies nimmt aber unter Umständen erhebliche Zeiträume in Anspruch und kann mit dem Ergebnis enden, keine neuen Anlagen mehr zu gestatten. Dabei stammt nur ein Teil der Emissionen aus der Industrie, viele aus anderen Quellen, wie zum Beispiel dem Verkehr.

Aus diesem Grunde, so der DIHK, müssten bei Grenzwertüberschreitungen die Emissionsquellen sehr differenziert betrachtet werden. Die Genehmigung neuer Anlagen mit modernster Umwelttechnologie dürfe nicht a-priori verhindert werden, obwohl die Stoffe aus ganz anderen Quellen stammten. Damit würde die Industrie ungerechterweise zum Sündenbock abgestempelt.

Ein weiterer Kritikpunkt des DIHK sind die Absenkungen bestimmter Grenzwerte, ab denen die Betreiber ihre Anlagen mit teuren Geräten zur kontinuierlichen Messung nachrüsten müssen. Mit viel Geld werde hier lediglich ein riesiger Datenfriedhof geschaffen.

Experten schätzen, dass die Gesamtkosten, die durch die TA Luft auf die deutsche Wirtschaft zukommen, die Ein-Milliarden-Euro-Grenze überschreiten werden: kein Dünger für das zarte Pflänzchen Aufschwung.

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Dr. Tibor Müller ots

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