Studie über die Methoden der Rendite-Ermittlung bei der Riester-Rente

Eigenbeitrag ist nicht gleich Eigenbeitrag.

Die Höhe der erzielbaren Rendite ist für den Anleger ein wesentliches Kriterium für die Auswahl einer konkreten Kapitalanlage. Der Wirtschaftstheoretiker Klaus Jaeger hat nun die gängigen Methoden der Ermittlung von Renditen bei der so genannte Riester-Rente untersucht und festgestellt, dass diese Renditen in der Regel zu hoch ausgewiesen, methodisch unkorrekt und derart berechnet werden, dass ein Vergleich mit den Renditen von Alternativanlagen praktisch unmöglich erscheint.

Bei der Riester-Rente bleiben die (Spar-)Beiträge, die zum Aufbau einer Altersversorgung aufgebracht werden, entweder steuerfrei oder sie können vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden. Sie können aber auch durch Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) gefördert werden, die mindestens so hoch sind wie die auf die Beiträge entfallende Einkommensteuer. Im Gegenzug werden die Renten aus solchen Beiträgen im vollen Umfang der Besteuerung unterworfen („nachgelagerte Besteuerung“).

Während die Beiträge als Prozentsatz vom Bruttoeinkommen problemlos zu ermitteln sind, ist dies hinsichtlich der vom Anleger bei dieser Anlageform tatsächlich aufzubringenden (periodischen) Geldbeträge, den so genannten Eigenbeiträgen, nur scheinbar der Fall. Die Höhe dieser Eigenbeiträge ist aber bedeutsam, denn sie dienen u.a. bei den meisten Rendite-Berechnungen als Bezugsgröße: Die aus den Beiträgen – plus Zinsen bzw. Wertsteigerungen – resultierenden Erträge in Form der erwarteten Rentenzahlungen werden in der Regel auf diese Eigenbeiträge „umgelegt“. Diese „Umlage“ wird letztlich als Rendite der Anlage ausgewiesen. Daraus folgt unmittelbar: Je niedriger die errechneten und bei der Rendite-Ermittlung verwendeten Eigenbeiträge bei gegebenen Beiträgen sind, um so höher wird bei ansonsten unveränderten Bedingungen die ausgewiesene Rendite sein.

Prof. Dr. Klaus Jaeger vom Institut für Wirtschaftstheorie der Freien Universität Berlin unterscheidet in seiner Studie zunächst klar zwischen einer Rendite nach Steuern und einer Rendite vor Steuern. Die Nach-Steuer-Rendite ist diejenige, die erzielt werden kann, wenn der Anleger die letztlich zu zahlende Einkommensteuer bei der Ermittlung seiner Eigenbeiträge bzw. seiner Erträge addiert bzw. abzieht, während die Vor-Steuer-Rendite diejenige ist, die vor der zu zahlenden Einkommensteuer auf Beiträge und Erträge anfällt. Diese Unterschiede werden anhand eines konkreten Beispiels ausführlich erläutert.

Klaus Jaeger weist in seiner Untersuchung darauf hin, dass die gängige Praxis der Ermittlung der Eigenbeiträge bei der Riester-Rente darin besteht, von den Brutto-Beiträgen bei der Riester-Rente nur die Steuerersparnis bzw. die Zulagen abzuziehen. Damit wird aber unterschlagen, dass auf die so ermittelten Eigenbeiträge noch Steuern zu zahlen sind, wenn man zu einer echten Nach-Steuer-Berechnung kommen will. Anders ausgedrückt: Diese Eigenbeiträge enthalten noch Vor-Steuer-Elemente. Als Konsequenz davon ergibt sich bei der Berechnung einer echten Nach-Steuer-Rendite ein zu geringer Eigenbeitrag und somit eine zu hoch ausgewiesene Nach-Steuer-Rendite.

In der Regel werden die Zinserträge oder Wertsteigerungen des Vermögens während der Ansparphase als steuerfrei und damit methodisch als „nach Steuern“ unterstellt. In Verbindung mit den auch Vor-Steuer-Elemente enthaltenen Eigenbeiträgen kann somit nur eine nicht mehr aussagekräftige oder vergleichbare Mischform an Rendite ermittelt werden. Und so weiß Klaus Jaeger: „Sie ist weder eine Rendite vor noch eine solche nach Steuern. In jedem Fall ist sie als Nach-Steuer-Rendite zu hoch ausgewiesen und mit Renditen von nicht staatlich geförderten Alternativanlage nicht mehr vergleichbar.“

Die Untersuchung zeigt, dass es zwar nicht durchgängig aber durchaus auch üblich ist, die Renditen mittels des zu Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals zu ermitteln. Damit wird aber die vollständige Steuerpflicht der Riester-Rente (nachgelagerte Besteuerung) und somit eine eventuell faktische Besteuerung dieser Renten unterschlagen – wiederum mit der Konsequenz einer zu hoch ausgewiesenen Nach-Steuer-Rendite.

An einem kleinen Beispiel zeigt Klaus Jaeger die möglichen Rendite-Effekte des gängigen und des korrekten Verfahrens der Ermittlung einer Rendite der Riester-Rente und einer Alternativanlage auf. Bei einer sechs prozentigen steuerfreien Verzinsung der Anlage und (nur) 30jähriger Laufzeit können leicht zwei und mehr Prozentpunkte an Rendite-Unterschieden auftreten. „Dies bedeutet“, so der Wirtschaftstheoretiker, „dass das Endkapital bei der höheren Rendite fast doppelt so hoch ausfällt.“ Dies sei jedoch wegen der fälligen Steuern für den Anleger überhaupt nicht realisierbar und als Vergleich mit anderen Anlageformen, die andersartigen Steuerregelungen unterworfen seien, unbrauchbar.

Außerdem ergeben sich bei gleich hoher staatlicher Förderung je nach der Art der Förderung (etwa Zulagen oder Steuerersparnis) nicht unerhebliche Unterschiede in den korrekt ermittelten Nach-Steuer-Renditen. „Das wiederum ist ein Indiz dafür, dass die nach gängigen Verfahren ermittelten Renditen der Riester-Rente, bei denen diese Unterschiede nicht auftreten, als Kriterium für die Anlegeentscheidung völlig ungeeignet sind“, meint der Wirtschaftstheoretiker.

Klaus Jaeger bedauert, dass selbst in einschlägigen Publikationsorganen wie „FINANZtest“ und „Capital“ weder die Problematik der dort verwendeten Methode zur Rendite-Ermittlung angesprochen noch die Frage nach der Art der ausgewiesenen Renditen (vor oder nach Steuern) erwähnt werden. „Als Hilfsmittel für Anleger kann nur ein Vergleich zwischen verschiedenen Anlageformen auf der Basis korrekt ermittelter Nach-Steuer-Renditen dienen“, erklärt Jaeger.

Weitere Informationen erteilen Ihnen gern: Prof. Dr. Klaus Jaeger, Institut für Wirtschaftstheorie der Freien Universität Berlin, Boltzmannstr. 20, 14195 Berlin, Tel.: 030 / 838-54021, -54022, E-Mail: jaegerkl@zedat.fu-berlin.de

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Ilka Seer idw

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