Steuerliche Absetzbarkeit privater Handwerksrechnungen zur Bekämpfung der Schattenwirtschaft ermöglichen

Ökonomische Anreize zur Schwarzarbeit senken – Gegenfinanzierung durch Subventionsabbau sicherstellen – Beispiel Ukraine

Angesichts der stetigen Zunahme der Schattenwirtschaft in Deutschland spricht sich der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V., Rémi Redley, für die steuerliche Absetzbarkeit privater Handwerksrechnungen aus. Zumindest in Teilbereichen, wie beim privaten Bau, werde so ein Anreiz geschaffen, derartige Dienstleistungen nicht „schwarz“ ausführen zu lassen, sondern ordnungsgemäß zu versteuern. Um die Gegenfinanzierung sicherzustellen, müsse der Subventionsabbau massiv vorangetrieben werden.

Mit der Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit – mindestens in Höhe von 65 Prozent – werde beim Besteller einer Handwerksleistung ein hoher ökonomischer Anreiz geschaffen, auf Schwarzarbeit zu verzichten. Das gelte vor allem im privaten Bereich, der mindestens ein Drittel am Gesamtvolumen ausmache. Die Unternehmensberater versprechen sich von dieser Regelung eine deutliche Zunahme von offiziellen Aufträgen für Handwerksleistungen und infolgedessen höhere Gewerbesteuer- und Lohnsteuereinnahmen.

Allerdings müsse im Vorfeld möglichst genau berechnet werden, inwieweit diese Mehreinnahmen den zu erwartenden Steuerausfall insbesondere bei der Einkommensteuerveranlagung ersetzen können. „Sollten diese Berechnungen ergeben, dass nur Teilschritte finanzierbar sind, halte ich auch eine Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf private Bauleistungen“ für denkbar“, so Redley. Um eine völlige Gegenfinanzierung sicherzustellen, müsse gegebenenfalls über weitere Kürzungen im gesamtbaulichen Subventionsbereich nachgedacht werden. Angesichts der augenblicklichen Entspannung im Wohnraumbereich sollten vor allem die diversen Abschreibungsmöglichkeiten einer ernsthaften Prüfung unterzogen werden. Zudem werde mit einer verbesserten Absetzbarkeit die Modernisierung und andere Investitionen von Immobilien bereits gefördert, so dass dem Staat kein Zurückziehen aus seiner wohnungspolitischen Verantwortung vorgeworfen werden könne.

Die Forderung werde im übrigen von Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin bestätigt. Denn die Experten hätten noch Ende letzten Jahres einen Zusammenhang zwischen Senkung der Steuerlast und Verlauf der Schattenwirtschaft – bezogen auf die ukrainische Wirtschaft – untersucht. Die Ergebnisse belegten, dass einer niedrigeren Besteuerung eine höhere Bereitschaft zur legalen Dienstleistung folge. „Auch wenn die Entwicklung einer jungen Volkswirtschaft wie die der Ukraine nicht exakt auf Deutschland übertragen werden kann, so lässt sich daraus aber doch ein überregionales volkswirtschaftliches Gebot zu niedrigerer Steuerbelastung ableiten“, untermauert Verbandschef Redley seinen Vorschlag.

Parallel zur Einführung dieser Steuerermäßigung müsse aber deren ordnungsgemäße Einhaltung besser kontrolliert und Missbräuche schärfer sanktioniert werden.

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Klaus Reiners ots

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