Staatssekretär Nagel: Havariekommando – weiterer Schritt zu mehrSchiffssicherheit in Nord- und Ostsee

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Ralf Nagel hat in Cuxhaven den künftigen Leiter des Havariekommandos für Nord- und Ostsee Hans-Werner Monsees, in sein Amt eingeführt. Monsees wurde beauftragt, als Leiter eines Aufbaustabes in Cuxhaven die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Havariekommando im kommenden Jahr seine Arbeit aufnehmen kann.

„Mit dem Havariekommando als einheitliche Einsatzleitung für schwere Seeunfälle werden wir das Notfallmanagement entscheidend verbessern und damit eine der wichtigsten Forderungen der unabhängigen Expertenkommission „Havarie Pallas“ umsetzen,“ sagte Nagel. Die Kommission war 1999 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eingesetzt worden. Sie hat die Havarie der Pallas vor Amrum im Oktober 1998 ausgewertet und dreißig Empfehlungen zur umfassenden Optimierung der Maritimen Notfallvorsorge formuliert.

Das Havariekommando kann im Einsatzfall allen verfügbaren Bundes- und Landesbehörden (u.a. Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Feuerwehren, Schleppern, Schadstoffbekämpfern, Bundesbehörden im Koordinationsverbund Küstenwache) Aufträge erteilen und Einsatzabschnitte einrichten. Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger und die Marine werden durch Kooperationsvereinbarungen in die Arbeit des Havariekommandos eingebunden.

Einsatzzentrale wird ein „Maritimes Lagezentrum“ mit 24-Stunden-Dienstbereitschaft sein, das zu gleichen Teilen mit Bediensteten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer besetzt wird. Im Maritimen Lagezentrum laufen über entsprechende Meldewege alle relevanten Informationen zusammen. Im Alltagsbetrieb werden die Aufgaben der Schadstoffbekämpfung, der Schiffsbrandbekämpfung, der Verletztenversorgung sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gebündelt. „Die Standortwahl fiel auf Cuxhaven, weil hier bereits eine hervorragende maritime Infrastruktur besteht und ein Grundstock an gut ausgebildetem Fachpersonal vorhanden ist,“ sagte Nagel.

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeitsaufnahme des Havariekommandos werden in Vereinbarungen mit allen fünf Küstenbundesländern festgelegt. Dabei werden die vom Grundgesetz vorgegebenen Zuständigkeiten des Bundes und der Küstenländer zur Gefahrenabwehr im See- und Küstenbereich beibehalten. „Künftig werden jedoch alle Möglichkeiten zur Kooperation zwischen Bund und Küstenländern voll ausgeschöpft,“ sagte Nagel. „Die laufenden Vertragsverhandlungen sind auf einem gutem Wege. Ich zähle darauf, dass diese Vereinbarungen zügig abgeschlossen werden können,“ so der Staatssekretär weiter.

Hans-Werner Monsees wurde nach einer bundesweiten Ausschreibung von einer Bund-Länder-Kommission einstimmig für den Dienstposten ausgewählt. Er war seit 1978 für die Wasserschutzpolizei Bremen tätig. Dort war er zuletzt stellvertretender Leiter und zugleich Leiter der Wasserschutzpolizeiinspektion Bremerhaven. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei Großeinsätzen.

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