Fußgänger und Kinder besser schützen

Als ersten Schritt zu einem besseren Fußgängerschutz wertete der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Kurt Bodewig die ausgehandelte Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie. Sie enthalte u.a. Anforderungen für die Gestaltung der Frontbereiche von Personenkraftwagen (bis 2,5 t zul. Gesamtmasse) einschließlich Prüfvorschriften und biomechanische Beurteilungskriterien. Durch diese Vorschriften solle das Risiko für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer, vor allem Kinder) gesenkt werden, bei einem Zusammenstoß mit einem Kraftfahrzeug getötet oder schwer verletzt zu werden. Der Rat der Europäischen Union (Binnenmarkt, Verbraucherfragen und Tourismus) hatte am 26. November 2001 der zwischen der Europäischen Kommission und dem Dachverband der europäischen Automobilindustrie (ACEA) ausgehandelten Selbstverpflichtung zugestimmt.

Bundesminister Bodewig begrüßt auch, dass sich die Automobilindustrie verpflichtet hat, ab 2002 neue Pkw bis 2,5 t nicht mehr mit starren Frontschutzbügeln („Bullbars“) aus Metall auszurüsten. Dies sei ein wichtiger Schritt zu einem besseren Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, meinte Bodewig. Gerade bei Kindern verursachten diese Bullbars schwerste Schäden. „Wir leben nicht in Australien. Bei uns haben diese Bullbars keine Funktion und nur aus optischen Gründen sollten wir eine hohe Gefahr für unsere Kinder nicht in Kauf nehmen“, sagte Bodewig.

Die Bundesregierung drängt die Kommission, zusätzlich zur Selbstverpflichtung der Industrie verbindliche europäische Vorschriften für ein Verbot gefährlicher starrer Frontschutzbügel vorzulegen. Diese müssen auch für große Geländewagen (über 2,5 t zul. Gesamtmasse) gelten sowie für Nachrüstteile.

Sollte es in absehbarer Zeit zu keiner EU-Initiative kommen, werde er eine nationale Regelung für die Bundesrepublik vorziehen.

Die Verletzungen bei einem Zusammenstoß zwischen einem Fußgänger und einem Fahrzeug mit Bullbars bei 20 km/h entspricht einem Zusammenstoß mit einem normalen Pkw bei 40 km/h, sagte Bodewig.

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