Befristete Schiffbaubeihilfen

Bundesregierung begrüßt Entscheidung der Europäischen Kommission für Einleitung eines WTO-Verfahrens und befristete Schiffbaubeihilfen

Die Europäische Kommission hat am 25. Juli 2001 vorgeschlagen, mit der Einleitung eines WTO-Verfahrens gegen die unlauteren Wettbewerbspraktiken der koreanischen Schiffbauindustrie zugleich auch auftragsbezogene Wettbewerbsbeihilfen für Werften in den Mitgliedstaaten der Union einzuführen. Diese sollen nur den konkret vom unfairen Wettbewerb der koreanischen Schiffbauindustrie betroffenen europäischen Werften, insbesondere im Bereich des Containerschiffbaus helfen. Der vorgeschlagene Unterstützungsmechanismus ist befristet und soll die Maßnahmen im Rahmen der WTO flankieren.

Dr. Axel Gerlach, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und Koordinator für die Maritime Wirtschaft erklärte, dass die Bundesregierung dem Vorschlag der Kommission ihre Zustimmung geben wird.

An die anderen Mitgliedstaaten gerichtet, appellierte Dr. Gerlach, die EU müsse jetzt ihre in dieser Angelegenheit schon auf dem Industrierat am 14. Mai d. J. gezeigte solidarische Haltung beweisen. Eine breite Zustimmung zu der von der Kommission vorgeschlagenen Paketlösung würde die Position der Kommission gegenüber Korea stärken.

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