Wer zahlt die Zeche? Das Konnexitätsprinzip auf dem Prüfstand

Entsprechend einer seit langem bestehenden Forderung der kommunalen Spitzenverbände wurde in den letzten Jahren das strikte Konnexitätsprinzip in allen Landesverfassungen verankert.

Danach gilt: „wer bestellt, bezahlt“. Wenn ein Land eine Aufgabe auf die kommunale Ebene überträgt, muss es die mit der Aufgabenübertragung einhergehenden Mehrbelastungen der Kommunen unabhängig von deren Finanzkraft ausgleichen. Damit bildet es einen Baustein innerhalb des kommunalen Finanzsystems, der der angespannten Haushaltslage der Kommunen entgegenwirken kann – wenn die Länder ihn ernst nehmen. Das war in der jüngsten Vergangenheit häufig nicht der Fall. Das zeigt sich nicht nur an der Vielzahl von Gerichtsverfahren, sondern auch an der Kreativität, mit der versucht wird, dass Konnexitätsprinzip zu umgehen.

Dreh- und Angelpunkt ist dabei die richtige Auslegung der Konnexitätsregeln. Daran mangelt es bisher noch oder aber sie erfolgt uneinheitlich (was nur teilweise auf die Wortlautunterschiede der Konnexitätsregeln zurückzuführen ist). Die Tagung soll hier Abhilfe schaffen: Ausgewiesene Fachexperten werden das Wissen vermitteln, das die Einschätzung kommunaler Ansprüche gegen das Land erleichtert. Dabei soll die Tagung nicht allein für mehr Rechtssicherheit sorgen, sondern auch dazu beitragen, dass die Kommunen in Zukunft vor den mit Aufgabenübertragungen verbundenen unkalkulierbaren Belastungen gefeit sind.

Das Konnexitätsprinzip wird in der Tagung anhand folgender Fragen beleuchtet:

+++ Wie lässt sich das Konnexitätsprinzip in das System der kommunalen Finanzausstattung einordnen? Wie kann einer Wechselwirkung mit anderen Finanzierungsinstrumenten entgegengewirkt werden?

+++ Auf welchen Grundlagen basiert das Konnexitätsprinzip und warum ist die Besinnung darauf so wichtig?

+++ Welche Voraussetzungen müssen in welchem Umfang erfüllt sein, damit das Konnexitätsprinzip greift? Und welche nicht?

+++ Welche Möglichkeiten bestehen, die Rechtfolgen des Konnexitätsprinzips durchzusetzen, damit es wirksam werden kann?

+++ Was ist bei der Ermittlung der Kosten und des Mehrbelastungsausgleichs zu beachten? Welche Fehler unterlaufen den Ländern dabei?

+++ In welcher Weise sind die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände bei Konnexitätsrelevanz einzubinden?

Teilnehmerkreis:
Tagung für Oberbürgermeister, Bürgermeister und Dezernenten, Führungs- und Fachpersonal aus den Ämtern und Bereichen Finanzen, Organisation und Recht sowie Ratsmitglieder
Seminarleitung:
Privatdozent Dr. Arno Bunzel, Ass.jur. Stefanie Hanke
Programmflyer/Details/Konditionen:
http://www.difu.de/sites/difu.de/files/archiv/veranstaltungen/10
_konnexitaetsprinzip.programm.pdf
Online-Anmeldung:
http://www.difu.de/webformular/tagungsanmeldung-wer-zahlt-die-zeche-das.html
Veranstaltungsort:
Deutsches Institut für Urbanistik, Zimmerstraße 15, 10969 Berlin
Anmeldung/Ansprechpartnerin/Fragen zur Veranstaltung:
Ina Kaube
Tel.: 030/39001-259
Fax.: 030/39001-268
E-Mail: kaube@difu.de
Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Berliner Institut – mit einem weiteren Standort in Köln (Bereich Umwelt) – bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts.

Media Contact

Sybille Wenke-Thiem idw

Weitere Informationen:

http://www.difu.de

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