Wirksam vor Wirtschaftsstraftaten und deren Folgen schützen

Kriminalität ist mehr als Gewaltverbrechen, mehr als Mord und Totschlag. Auch wenn solche Verbrechen meist die Schlagzeilen bestimmen, ist es der Bereich der Wirtschaftskriminalität, in dem die volkswirtschaftlich bedeutendsten Schäden angerichtet werden: 4,2 Milliarden Euro betrug die von Wirtschaftskriminellen verursachte Schadenssumme allein im Jahr 2005.

Dabei machen die Täter mit den weißen Kragen lediglich 1,7 Prozent an der Gesamtzahl der Straftäter aus. Die Risiken, die von der Wirtschaftskriminalität ausgehen, sowie Strategien zur wirksamen Prävention und die Möglichkeiten zum Schutz durch Versicherungen sind Themen des „Leipziger Forums zum Wirtschaftsstrafrecht 2008“, zu der die Leipziger Akademie für Angewandtes Wirtschaftsstrafrecht und der Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie der Universität Leipzig einladen.

Zeit: 07. November 2008, 10:00 Uhr
Ort: Villa Tillmanns
Wächterstraße 30
Der Leipziger Kriminologe Prof. Dr. Hendrik Schneider ist auf die Erforschung der Wirtschaftskriminalität spezialisiert und hat das „Leipziger Verlaufsmodell wirtschaftskriminellen Handelns“ entwickelt. Darin zeigt er auf, dass es im Gegensatz zu Tätern der Straßen- und Elendskriminalität bei Straftätern in der Wirtschaft die Berufstätigkeit ist, die überhaupt erst Möglichkeiten eröffnen, eine Wirtschaftsstraftat zu begehen. Am Arbeitsplatz könne nämlich eine „günstige Gelegenheit“ erkannt und auch als solche definiert werden. Zu einer Straftat kann es kommen, wenn der Täter überzeugt ist, dass seine ungesetzliche Handlung eine akzeptable Verhaltensalternative darstellt.

Dabei unterscheidet Schneider zwischen solchen, die entsprechende Gelegenheiten aktiv suchen und solchen, die sie einfach ergreifen, wenn sie sich ergeben. „Dieses Ergreifen von Gelegenheiten ist dann häufig mit Neutralisierungsstrategien verbunden, die für Wirtschaftsstraftaten typisch sind“, erläutert der Kriminologe. Dazu gehören Versuche scheinbar nachvollziehbarer Erklärungen wie „Das kann sich der Laden doch leisten“ oder „Das gehört nun einmal zum Geschäft und wenn ich es nicht gemacht hätte, dann eben ein anderer“. Bisweilen versuchen Straftäter nach Schneiders Erkenntnissen auch, ihre Verbrechen zu entschärfen indem sie erklären, sie hätten mehr verdient als ihr Arbeitgeber zu geben bereit gewesen sei.

Auf dem Leipziger Forum wird Dieter John, Mitglied des Vorstands der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention, in die Thematik einführen. Swen Grewenig, Leiter des Bereichs Versicherungen bei der Bilfinger Berger AG, zeigt anhand von Beispielen, welchen Schutz Versicherungen im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität bieten. Die vor allem mittelständischen Unternehmen kaum bekannte Vertrauensschadenversicherung schützt das Unternehmen nach Schneiders Worten gegen Vermögensdelikte, die von Arbeitnehmern oder Personen an verantwortlicher Stelle zum Nachteil des Unternehmens begangen werden. Zudem wird der Rechtsanwalt auf die Strafrechtsschutz- und die D&O-Versicherung, die Directors-and-Officers-Versicherung eingehen, die auch als auch Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung bekannt ist.

Unter dem Titel „Wirtschaftskriminalität – nur eine Bedrohung der anderen“ stellt Günther Probst, Rechtsanwalt bei der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Fälle und Fakten zum Thema dar. Dabei wird der Bereichsleiter Vertrauensschadenversicherung des Hamburger Unternehmens auch aufzeigen, wie eine Risikoanalyse für ein Unternehmen aussehen kann, die eine wichtige Voraussetzung für die Vermeidung von Wirtschaftskriminalität im eigenen Haus ist. Bei einer solchen Analyse wird untersucht, welche Risiken sich aus der eigenen Unternehmenskultur, aus der Struktur einer Firma, ihrem Personal und nicht zuletzt dem Markt, in dem sie agiert, ergeben. Zum Abschluss präsentiert Henrik Becker von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft RölfsPartner Möglichkeiten zur Prävention von Wirtschaftskriminalität am Beispiel IT-gestützter Massendatenanalyse. Hierbei geht es um die kriminologische Analyse von Vertragspartnern, die relevant wird, wenn jemand zum Beispiel zur vertraglichen Vorleistung verpflichtet ist. Dies kann der Fall sein, wenn ein Unternehmen etwa Rohstoffe liefert und das Geld dafür erst nach erfolgter Lieferung bekommt. In einem solchen Fall kann etwa ein Abgleich zwischen dem Firmenstandort des Bestellers und dem Sitz seines kontoführenden Finanzinstituts interessante Informationen liefern.

Jörg Aberger

weitere Informationen:

Prof. Dr. Hendrik Schneider
Telefon: 0341 97-35 220
E-Mail: hendrik.schneider@uni-leipzig.de

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Dr. Bärbel Adams idw

Weitere Informationen:

http://www.uni-leipzig.de/~prozess

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