VorstAG, ARUG & Co: AGs unter Veränderungsdruck

Mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) will der Gesetzgeber neue Grenzen ziehen und die kritisierten Boni zurückfahren.

Unternehmen sind demnach verpflichtet, die Bezüge ihrer Vorstände offenzulegen. Gehälter sollen an der langfristigen Entwicklung des Unternehmens orientiert werden. Künftig ist auch der gesamte Aufsichtsrat für die Vorstandsvergütungen verantwortlich, der Personalausschuss soll nur noch die Vorentscheidungen treffen. Ministerialrat Prof. Ulrich Seibert, der federführend bei der Formulierung der verschärften Paragraphen des Aktiengesetzes war, spricht auf der 10. EUROFORUM-Jahrestagung „Brennpunkt AG“ am 19. und 20. November 2009 in Berlin über die Gründe und Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen. Neben dem VorstAG wird auf der etablierten Jahrestagung auch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterrichtlinie (ARUG) diskutiert. Aktionäre sollen künftig besser informiert werden. Neben einer möglichen Online-Teilnahme der Aktionäre an Zusammenkünften der Anteilseigner bringt die Reform auch Erleichterung hinsichtlich der Fristen im Vorfeld einer Hauptversammlung.

Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Ulrich Noack (Universität Düsseldorf) werden auf der Jahrestagung nicht nur die neuesten gesetzlichen Entwicklungen diskutiert; auch die Durchführung von Aufsichtsratswahlen, Unternehmensschieflagen und der Umwandlungsprozess in eine europäische Aktiengesellschaften werden thematisiert.

Das Programm zur Tagung steht im Internet unter:
www.euroforum.de/inno-ag09

Schwere Zeiten für aktienrechtliche Anfechtungsklagen
Der Vorsitzende Richter der Fünften Kammer für Handelssachen am Landgericht Frankfurt/Main, Dr. Martin Müller, klärt über prozessuale Änderungen für die gerichtliche Behandlung von Beschlussmängelklagen auf. Müller geht sowohl auf rechtsmissbräuchliche Klageerhebungen als auch auf formelle und sachliche Rügen ein. Richtungsweisende Entscheidungen des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum Aktienrecht stellt der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wulf Goette vor.

Unternehmensführung soll transparenter werden
Die Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach der Finanzmarktkrise thematisiert Daniela Weber-Rey (Clifford Chance) in ihrem Vortrag. Weber Rey, die seit Juli 2008 der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex angehört, spricht auf der Tagung über Vergütungsproblematiken, die Professionalisierung der Aufsichtsräte, Diversity, Selbstregulierung und Unabhängigkeit.

Überarbeiteter Emittentenleitfaden veröffentlicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Mai die überarbeitete Fassung ihres Emittentenleitfadens veröffentlicht. Eine Anpassung war nach der Einführung des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) und des Bilanzkontrollgesetzes (BilKoG) notwendig geworden. Die wesentlichen Neuerungen bei der Ad-hoc-Publizität, der Pflege von Insiderverzeichnissen, zum acting in concert sowie zur Finanzberichterstattung stellen Ralf Becker und Martin Neusüß (BaFin) vor.

Praxisberichte der Siemens AG und der Klöckner & Co SE
Praxisberichte der Siemens AG und der Klöckner & Co SE runden den zweiten Konferenztag ab. „Nicht jeder Wunsch nach Absicherung in der Krise ist aus der insolvenzrechtlichen Betrachtung sinnvoll“, erklärt Birgit Kurz (Siemens AG) gegenüber dem Veranstalter. Kurz spricht auf der Tagung über die Aufgaben der Inhouse-Juristen beim Krisen- und Insolvenzmanagement gegenüber Vertragspartnern. Für die Klöckner & Co SE stellt Dr. Jan Liersch den Weg des Duisburger Unternehmens in eine europäische Aktiengesellschaft dar. Der Syndikus spricht u. a. über das Verhandlungsverfahren zur Arbeitnehmerbeteiligung und nimmt Stellung zu Eckpunkten der Beteiligungsvereinbarung.

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