Versammelter Sachverstand: Fachleute des Mess- und Eichwesens treffen sich in der PTB

Gestern hat in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig die 147. Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen stattgefunden, an der zahlreiche Vertreter von Eichbehörden, Prüfstellen, Konformitätsbewertungsstellen sowie sachverständigen Institutionen und Verbänden teilgenommen haben.

Es war die erste Vollversammlung nach Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichrechts zu Beginn dieses Jahres, welches zahlreiche Neuerungen mit sich gebracht hat. Dementsprechend hat sich die traditionsreiche „Vollversammlung für das Eichwesen“ gewandelt:

Die neue „Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen“ soll zur zentralen Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen allen beteiligten Akteuren werden und sich damit zu einer wichtigen Ergänzung zu den neu geschaffenen Ausschüssen entwickeln.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein neues Mess- und Eichrecht. Kernpunkt dieser Neuordnung des gesetzlichen Messwesens: In Deutschland gelten jetzt für national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen wie für europäisch geregelte Messgeräte, wenn sie auf den Markt gebracht werden. So sind die innerstaatliche Bauartzulassung und die Ersteichung von national geregelten Messgeräten ab dem 1. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt worden.

Um Messgeräte in den Verkehr bringen zu können, müssen diese die grundlegenden Anforderungen der Mess- und Eichverordnung erfüllen, die auf Messrichtigkeit, Messsicherheit und Messbeständigkeit abzielen. Das Inverkehrbringen aller gesetzlich geregelten Messgeräte wird im Rahmen der Marktüberwachung durch die zuständigen Landesbehörden überwacht.

Die zuständigen Landesbehörden überwachen auch die ordnungsgemäße Verwendung von Messgeräten und Messwerten. Das neue Regelungssystem ist innovationsoffen und kann zukünftige technologische Entwicklungen zeitnah und angemessen erfassen. Die Eichung (früher Nacheichung) von verwendeten Messgeräten wird im bisherigen Umfang von den zuständigen Landesbehörden und bei den Verbrauchsmessgeräten auch von den staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt.

Das neue Mess- und Eichrecht bildet die rechtliche Grundlage für zwei neue Ausschüsse: den Regelermittlungsausschuss und den Ausschuss der Konformitätsbewertungsstellen. Darüber hinaus koordinieren die Eichaufsichtsbehörden der 16 Bundesländer ihre Arbeit in der Arbeitsgemeinschaft Mess-und Eichwesen.

Durch die neuen Ausschüsse und deren gesetzlich geregelte Zuständigkeit ändern sich zwangsläufig die Aufgaben der Vollversammlung. Seit dem 25. September 2015 gilt die neue Satzung der PTB, die auch die Grundlage für die Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen regelt.

Die neue Vollversammlung dient vor allem dem Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Mess- und Eichwesens und ihr sollen, wie auch dem Regelermittlungsausschuss, sachverständige Institutionen und Verbände angehören. Es werden Themen besprochen, die für alle Akteure des Mess- und Eichwesens von Interesse sind. Die Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen ist somit eine wichtige Ergänzung zu den zuvor genannten Ausschüssen. if/ptb

Ansprechpartner
Sascha Mäuselein, PTB-Arbeitsgruppe Q.31 „Gesetzliches Messwesen“, Telefon (0531) 592-8310. E-Mail: sascha.maeuselein@ptb.de

http://www.ptb.de

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Imke Frischmuth idw - Informationsdienst Wissenschaft

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