Starr, flexibel, Mindestlohn? Aktuelle Fragen des Arbeitsentgelts

Der 5. Tübinger Arbeitsrechtstag am 26. März will unter dem Titel „Starr, flexibel, Mindestlohn?“ Aktuellen Gestaltungs- und Rechtsfragen des Arbeitsentgelts nachgehen. Vergütungssysteme von Managern sind ins Gerede gekommen.

Dort hat sich der Gesetzgeber um eine gesetzliche Dämpfung der exzessiven Bonuszahlungen bemüht. Für das Arbeitsrecht sind das „Luxusprobleme“. Noch nicht einmal das Versprechen der schwarz-gelben Koalition, sich um die gesetzliche Festschreibung des Verbots sittenwidriger Löhne nach der „Zweidrittelgrenze“ des 5. Bundesarbeitsgerichts-Senats zu kümmern, wurde bislang eingelöst. So bleibt die Frage intelligenter Entgeltgestaltung im Unternehmen nach wie vor eine Frage der klugen Vertragsgestaltung.

Die Veranstaltung beginnt mit Bundesarbeitsrichter Prof. Ernst Mikosch (Erfurt), der den Fragen zulässiger Ungleichbehandlung bei der betrieblichen Entgeltgestaltung nachgehen wird. Dr. habil. Georg Annuß (München) wird aus anwaltlicher Sicht die Schwierigkeiten bei der Vertragsgestaltung erläutern: Können z. B. freiwillige Leistungen des Arbeitgebers noch ausreichend flexibel gehalten werden? Sein Frankfurter Anwaltskollege Ulrich Fischer erläutert den Stand der Mindestlohndebatte und beleuchtet Möglichkeiten, wie sich Arbeitnehmer gegen „Dumping“-Löhne am besten zur Wehr setzen können. Prof. Hermann Reichold schließlich befasst sich mit der schwierigen Rechtsprechung des BAG zur Entgeltmitbestimmung des Betriebsrats in tariflosen Unternehmen und ihren Folgen für die Gestaltung von Entgeltsystemen.

Der Inhaber des Tübinger Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Hermann Reichold, veranstaltet den „Tübinger Arbeitsrechtstag“ 2010 bereits zum fünften Mal. Als Weiterbildungsveranstaltung mit wissenschaftlichem Anspruch und erstrangigen Referenten findet diese Fachtagung eine große, auch überregionale Resonanz bei Arbeitsrichtern, Verbands- und Unternehmensjuristen sowie vor allem den Fachanwälten für Arbeitsrecht. Sie findet am Freitag, dem 26. März im Großen Senat (Neue Aula) von 10 bis 16 Uhr statt und ist bereits ausgebucht.

Die Vertreter der Medien sind jedoch herzlich zur Teilnahme und Berichterstattung eingeladen.

Kontakt:
Prof. Dr. Hermann Reichold
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht
Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen
Tel.: (07071) 29-78149
E-Mail: hermann.reichold[at]jura.uni-tuebingen.de
Eberhard Karls Universität Tübingen
Hochschulkommunikation
Abteilung Presse und Forschungsberichterstattung
Michael Seifert
Wilhelmstr. 5 · 72074 Tübingen
Tel.: 0 70 71 · 29 · 7 67 89 · Fax: 0 70 71 · 29 · 5566
E-Mail: michael.seifert[at]uni-tuebingen.de

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