Richtige Beratung ist wertvoller denn je

Geht es nach den Plänen von Union und FDP, dann müssen Firmenerben künftig ihren Betrieb nur fünf Jahre lang mit annähernd gleichem Beschäftigungsstand fortführen, um von der Erbschaftsteuer weitgehend verschont zu bleiben.

Bisher gilt noch die Erbschaftsteuerreform der Großen Koalition, die eine Frist von wahlweise sieben oder zehn Jahren vorsieht. Weitere Veränderungen für die nationale und internationale Vermögensbetreuung diskutieren auf der 8. EUROFORUM-Jahrestagung „Betreuung privater Vermögen 2010“ (28. und 29. Januar 2010, Bensberg) zahlreiche Experten aus der Finanzverwaltung, den Banken und der Beraterpraxis.

Weitere Schwerpunkte des Branchentreffs sind erste Erkenntnisse aus dem Erbschaftsteuer-Erlass, neue zivilrechtliche Beratungsaspekte bei der Betreuung privater Vermögen sowie veränderte Anforderungen und Erwartungen des Investors an das Family Office.

Das vollständige Veranstaltungsprogramm ist im Internet abrufbar unter: www.euroforum.de/pr-vermoegen2010

Vermögensverwaltung „intern“
Viele Banken bieten wohlhabenden Kunden im Private Banking oder Wealth Management einen Rundumservice in Sachen Kapitalanlage einschließlich Rechts- und Steuerberatung. Doch in den vergangenen Monaten haben viele Kunden durch falsche Beratung ihr Kapital verloren. Prof. Dr. Roderich C. Thümmel (Thümmel Schütze & Partner) spricht auf der Tagung über Haftungsrisiken für Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer und geht dabei ebenso in seinem Vortrag auf Beratungs- und Umsetzungsfehler bei der Vermögensberatung ein. Dr. Christian von Oertzen (Flick Gocke Schaumburg) spricht über den Schutz von Privatvermögen vor familienfremden Gläubigern. Der Rechtsanwalt erörtert neben Abfindungsbeschränkungen in Familienpoolverträgen auch nicht vollstreckbare Lebensversicherungen.

Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
Erste Erkenntnisse aus dem Erbschaftssteuer-Erlass berichtet Dr. Matthias Söffing (Söffing & Partner). Der Rechtsanwalt geht dabei in seinem Vortrag neben der Steuerschuldnerschaft auch auf Lohnsummenregelung und Verwaltungsvermögen ein. Ausgewählte Praxisfälle bei der Strukturierung von Großvermögen wie beispielsweise Belastungsunterschiede zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften, Hinweise zum Unternehmensverkauf oder Neuerungen bei der Wegzugsbesteuerung stellt Prof. Dr. Andreas Söffing (SJ Berwin LLP) vor. Juristische Beratungsaspekte bei der Betreuung privater Vermögen erörtert Dr. Stephan Scherer (Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG) und geht ebenso auf Vollmachtsmanagement (Patientenverfügung, Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht) und das neue Ehegüterrecht ein. Im Rahmen der Abendveranstaltung spricht Dr. Thilo Sarazin (Deutsche Bundesbank) zum Thema „Wäre der Finanzmarkt doch nur so kalkulierbar wie die jährliche Steuer!“.

Ansprechpartner:
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Fax: +49 (0) 211/96 86- 4381
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