REACH-Kongress 2012: Bilanz über fünf Jahre REACH

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin (BAuA) laden zu einem Erfahrungsaustausch rund um das neue europäische Chemikalienrecht ein. Beteiligte und Betroffene blicken auf die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zurück und geben Ausblicke auf künftige Entwicklungen.

Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Sie soll Mensch und Umwelt besser vor schädlichen Wirkungen von Chemikalien schützen. Gleichzeitig will die Europäische Union mit der Verordnung die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovation stärken. Im Jahr 2012 ist die Europäische Kommission verpflichtet, einen Bericht zur Anwendung von REACH vorzulegen. Darin greift sie unter anderem Themen wie den Geltungsbereich der Verordnung sowie eine Überprüfung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf.

Der „REACH-Kongress 2012“ gibt allen in Deutschland Beteiligten wie Wirtschafts-, Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie den Behörden die Möglichkeit, über ihre Erfahrungen mit den REACH-Verfahren zu berichten und Vorschläge zur Weiterentwicklung einzubringen. Das BMU will diese Informationen nutzen, um eine deutsche Position zu entwickeln und eine weitere, erfolgreiche Umsetzung der Verordnung zu fördern.

Angesprochen sind Vertreter von Verbänden der Wirtschaft, von Umwelt- und Verbraucherverbänden sowie der zuständigen Bundes- und Landesbehörden.

Das gesamte Programm der Veranstaltung steht unter www.baua.de/termine. Für die Veranstaltung wird keine Teilnahmegebühr erhoben. Die Anmeldefrist läuft am 23. November ab. Weitere Informationen und Anmeldung bei Elfi Maßmann, Tel.: 0231 90 71 2555, E-Mail: chemg@baua.bund.de.

Informationen zu REACH gibt es im Internetangebot des REACH-CLP Helpdesks der Bundesbehörden unter der Adresse http://www.reach-clp-helpdesk.de

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

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