REACH ist da – GHS auch !!

Jeden Tag werden tausende von Chemikalien verwendet, über die es oft nur unzureichende Informationen gibt. Das ändert sich: Die EU-Mitgliedsländer haben sich auf eine verbindliche Regelung für Chemikalien geeinigt: die so genannte REACH-Verordnung sorgt für eine bessere Informationsgrundlage und nimmt dabei die Industrie in die Pflicht. Das Essener Haus der Technik (HDT) wendet sich im Rahmen einer Vortragsveranstaltung mit namhaften Experten an die Betroffenen und versucht, zentrale Fragen zu klären.

Die Zielrichtung der REACH-Verordnung steht fest: Der Handel mit chemischen Substanzen soll sicherer gestaltet werden – und das EU-weit. REACH steht für Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien. Es dürfen nur noch Stoffe in den Verkehr gebracht werden, zu denen ein ausreichender Datensatz vorliegt. Gefordert werden dabei Daten für alle Stoffe, die in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellt oder in die EU importiert werden. Hier stehen die Unternehmen in der Pflicht, diese Stoffe in einer zentralen Datenbank registrieren zu lassen. Zudem sollen auch mehr als 30.000 Chemikalien auf den Prüfstand gestellt werden, die vor 1981 auf den Markt gekommen sind. Bislang mussten nämlich lediglich die so genannten Neustoffe, die erstmals nach 1981 vermarktet wurden, auf ihre Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit untersucht werden.

Die Resonanz auf die Verordnung ist höchst unterschiedlich. Industrie, Politik, Umweltverbände und Wissenschaftler diskutieren seit langem lebhaft die möglichen Konsequenzen der Verordnung. Die Verunsicherung ist gerade auf Seiten der chemischen Industrie groß, sieht sie sich doch nach Expertenschätzungen durch REACH mit Kosten von rund acht Milliarden Euro konfrontiert. „Da stellen sich natürlich eine Reihe von Fragen“, sagt Dr. Volker J. Soballa von der Evonik Degussa GmbH. Das Essener Haus der Technik hat daher eine Vortragsveranstaltung ins Leben gerufen, die der Fachmann leitet. Am 14. April 2010 treffen sich namhafte Experten in Essen, um den Teilnehmern einen Einblick in den aktuellen Stand der Diskussion zu vermitteln und bestehende Fragen zu klären. „Die REACH-Verordnung ist da!“, so Dr. Soballa. „Nun geht es für alle Betroffenen darum, sich darauf einzustellen und vor allem sachlich die Änderungen abzuwägen.“

Was ändert sich durch REACH? Wie können mögliche Nachteile ausgeglichen oder vermieden werden? Welche Konsequenzen hat die Verordnung für die Hersteller, die Käufer und Verwender von Chemikalien? Die Bandbreite der Fragen bezüglich der geplanten EU-Verordnung ist groß.

Einen Tag später, am 15. April 2010, steht das „Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)“ im Mittelpunkt.

Zu den Kernelementen von GHS gehören neue Symbole, Signalwörter, die Einführung von Gefahrenhinweisen (hazard statements) und Sicherheitshinweisen (precautionary statements) sowie Gefahrenklassen (hazard classes), welche die Natur der Gefahr beschreiben und in Gefahrenkategorien (hazard categories) unterteilt werden. Am 20. Januar 2009 trat die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – „CLP-(EU-GHS)-Verordnung“ genannt in Kraft. Ab dem 1. Dezember 2010 müssen Stoffe und ab dem 1. Juni 2015 Gemische nach CLP gekennzeichnet werden; erlaubt ist es aber schon jetzt. Die Veranstaltung wird von Herrn Prof. Dr. Thomas Gebel, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund geleitet.

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Stossun), Fax 0201/1803-346, eMail: information@hdt-essen.de bzw. im Internet unter

www.gefahrstoffbeauftragter.eu

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