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„Qualität ist das Anständige, das Gehaltene, nicht das Versprochene“, hat Bundespräsident Theodor Heuss vor mehr als 50 Jahren erklärt. Gilt das auch heute? Was sind gültige Qualitätsmaßstäbe für Waren und Serviceleistungen? Und was kann, was muss getan werden, damit diese Standards eingehalten werden? Mit diesen Fragen befasst sich am 21. und 22. Juli 2011 eine Tagung auf dem Campus der Universität Bayreuth zum Thema „Qualität von Leistungen an Verbraucher“. Zahlreiche namhafte Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik haben ihre Teilnahme zugesagt.
Anlass der Veranstaltung ist nicht allein das starke öffentliche Inter-
esse an einem verbesserten Verbraucherschutz, sondern zugleich die Eröffnung der Forschungsstelle für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth. Die Tagung beginnt daher mit einem Festakt, für den der Direktor der Forschungsstelle, Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, eine prominente Festrednerin gewinnen konnte. Ilse Aigner, MdB, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wird am 21. Juli 2011 um 10 Uhr den Festvortrag halten. Vertreter der Medien sind herzlich eingeladen zu diesem nicht-öffentlichen Vortrag, der im Tagungszentrum des Studentenwerks Oberfranken auf dem Universitätscampus (neben dem Gebäude der Universitätsverwaltung) stattfindet. Ab 14 Uhr beginnt dann der erste Teil der Tagung, der sich mit der „Qualitätsbestimmung bei Waren und Dienstleistungen“ befasst. Am Folgetag stehen „Instrumente der Qualitätsbestimmung“ auf dem Programm.
Ein weiterer Höhepunkt der Veranstaltung ist eine öffentliche Podiumsdiskussion am 21. Juli 2011, 18 Uhr, im Tagungszentrum des Studentenwerks Oberfranken. „’Made in Germany’ oder Schrottimmobilien – Kann der Verbraucher noch Qualität erwarten?“ Mit dieser Frage wird sich eine hochrangig besetzte Gesprächsrunde auseinandersetzen, zu der auch Dr. Beate Merk, Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, erwartet wird. Das Thema verspricht eine kontroverse Diskussion. Denn was unter „Qualität“ im Zusammenhang mit Waren und Dienstleistungen eigentlich zu verstehen ist, darüber ist in Wissenschaft und Wirtschaft bis heute kein Konsens in Sicht.
Dem Festakt zur Eröffnung der Forschungsstelle geht am 20. Juli 2011, 18 Uhr, die Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel voraus. Sie steht unter dem Titel „Verbraucherrecht als Disziplin“ und befasst sich mit der Frage, wie sich rechtswissenschaftliche Disziplinen ausbilden und welches dabei die Besonderheiten der Disziplin Verbraucherrecht sind. Die Medien sind zu dieser Veranstaltung, wiederum im Tagungszentrum des Studentenwerks Oberfranken, herzlich eingeladen.
Im Oktober 2010 hatte Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel die neu geschaffene Stiftungsprofessur für Verbraucherrecht an der Universität Bayreuth übernommen. Diese Professur, die mit der Leitung der neuen Forschungsstelle für Verbraucherrecht verknüpft ist, gilt aufgrund ihres intradisziplinären Profils als einzigartig in Deutschland. Aus dem Blickwinkel des Verbrauchers bündelt sie die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsfragen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen – angefangen von Lebensmitteln über die Telekommunikation bis hin zu Gütern des täglichen Gebrauchs. Die Stiftungsprofessur wird zunächst bis 2013 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert, die Universität Bayreuth wird eine Anschlussfinanzierung sicherstellen.
Weitere Informationen zur Tagung, den Teilnehmern und den
Programmpunkten: www.verbraucherrecht.uni-bayreuth.de/
Kontaktadresse für weitere Informationen:
Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel
Lehrstuhl für Verbraucherrecht
Universität Bayreuth
D-95440 Bayreuth
Tel.: +49 (0) 921 - 55 4671
E-Mail: verbraucherrecht@uni-bayreuth.de
Christian Wißler | Quelle: Universität Bayreuth
Weitere Informationen: www.verbraucherrecht.uni-bayreuth.de/
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