Novelliertes Städtebaurecht aus erster Hand

Mit der aktuellen Novellierung des Städtebaurechts sollen in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung der Klimaschutz und die Innenentwicklung gestärkt werden. Nach dem Reaktorunfall in Fukushima hat die Bundesregierung den Teil der geplanten Novellierung, der den Klimaschutz betrifft, vorgezogen.

Die so genannte Klimaschutznovelle trat am 1. August 2011 in Kraft. Der zweite Teil der Novelle ist Gegenstand des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens. Nach derzeitigem Stand des Verfahrens ist damit zu rechnen, dass das Gesetzgebungsverfahren vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden kann. Mit den geplanten Fachtagungen sollen die Änderungen im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung zeitnah und aus erster Hand für die Praxis aufbereitet vermittelt werden.

Das Deutsche Institut für Urbanistik begleitet die Novellierung mit einem Planspiel. Bei den Fachtagungen sollen Erkenntnisse aus dem Planspiel genutzt werden, um praxisnah und anhand von Anwendungsbeispielen Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Gesetzesänderungen zu verdeutlichen. Als Referenten und Referentinnen werden daher u.a. Beteiligte des Planspiels einbezogen. Die endgültige Festlegung der Referenten und Referentinnen erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Wichtige Programmpunkte werden nach derzeitigem Stand sein:

– Neuerungen beim städtebaulichen Vertrag
– Nachweispflichten bei Umwandlung von Agrarflächen und Wald
– Änderungen in der Baunutzungsverordnung (u.a. Maßüberschreitung, Vollgeschossbegriff)
– Zulässigkeit von Massentierhaltung im Außenbereich
– Ausschluss von Vergnügungsstätten
– Klimaschutz in Sanierungsgebieten.
In bewährter Form werden Praxisbezug und rechtliche Kompetenz mit den Veranstaltungen zusammengeführt mit dem Ziel, praktikable und rechtssichere Lösungswege aufzuzeigen.
Leitung:
Privatdozent Dr. Arno Bunzel, Deutsches Institut für Urbanistik
Teilnehmerkreis:
Führungs- und Fachkräfte aus den Bereichen Stadtplanung und Stadtentwicklung, Recht, Umwelt, Genehmigungs- und Fachbehörden; Ratsmitglieder; Planungsbüros, Rechtsanwälte im Bereich der Kommunalberatung
Veranstalter:
– Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu)
– Deutscher Städtetag (DST)
– Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Veranstaltungsorte:
Deutscher Städtetag
Gereonstraße 18-32, Gereonshaus
50670 Köln (Nordrhein-Westfalen)
Gasteig München
Rosenheimer Straße 5
81667 München
Handelskammer Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Ansprechpartnerin/Fragen zur Veranstaltung:
Bettina Leute
Tel.: 030/39001-148
Fax: 030/39001-268
E-Mail: leute@difu.de
Weitere Informationen:
http://www.difu.de/veranstaltungen/2012-12-10/novelliertes-staedtebaurecht-aus-erster-hand.html

http://www.difu.de/veranstaltungen/2012-12-14/novelliertes-staedtebaurecht-aus-erster-hand.html

http://www.difu.de/veranstaltungen/2013-01-10/novelliertes-staedtebaurecht-aus-erster-hand.html

Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, kommunale Wirtschaft, Städtebau, soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Berliner Institut – mit einem weiteren Standort in Köln (Bereich Umwelt) – bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene praxisnah mit allen Aufgaben, die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. ist alleiniger Gesellschafter des in der Form einer gemeinnützigen GmbH geführten Forschungsinstituts.

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