Neues Naturschutzgesetz im Fokus

Zur Tagung „Das neue Naturschutzgesetz und die Konsequenzen für Rheinland-Pfalz“ lädt die Fachhochschule Bingen am Mittwoch, den 24. Februar, 9.15 – 16.00 Uhr, an den FH-Standort Bingen, Rochusallee 4, Cafeteria ein. Im März tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Kraft, unmittelbar geltende Regelungen ersetzen die im bisherigen Bundesrahmenrecht enthaltenen Bestimmungen. Künftig kann auf einer bundeseinheitlichen Rechtsgrundlage geplant und gearbeitet werden.

Ausführungsgesetze der Länder können spezifische Ergänzungen und Anpassungen regeln, müssen sich dabei aber an den bundeseinheitliche „Allgemeinen Grundsätzen des Naturschutzes“ sowie an dem Arten- und Meeresnaturschutz-Recht orientieren. Was bedeuten die Änderungen zu Landschaftsplanung und Artenschutz für Behörden, Kommunen, Landschaftsplaner, Landwirte und alle, die sich in Rheinland-Pfalz im Natur- und Landschaftsschutz engagieren?

Die Tagung beleuchtet die Grundlagen des neuen Rechts, zeigt die Konsequenzen für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz auf und bietet ein Diskussionsforum für alle Beteiligten, die in naturschutzrechtliche Entscheidungsprozesse eingebunden sind. Themenschwerpunkte sind neue Aspekte der Eingriffsregelung, Landschaftsplanung im neuen rechtlichen Kontext, Natur- und Artenschutz, Kompensationsmaßnahmen und Wasserschutz unter novelliertem Naturschutzrecht und Best-Practice-Beispiele aus Bingen.

Die FH Bingen veranstaltet die Tagung gemeinsam mit dem Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) und dem Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA). Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung über die BBN-Landesgruppe Rheinland-Pfalz unter: www.fh-bingen.de.

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Vera Hamm Fachhochschule Bingen

Weitere Informationen:

http://www.fh-bingen.de

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