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Ein funktionierender Energiebinnenmarkt ist bereits seit Mitte der 90er Jahre Ziel der Energiepolitik der Europäischen Union – und doch kam man damit bisher nur schleppend voran. Nach Meinung der Kommission gibt es in der Europäischen Union bislang keinen gemeinsamen Markt für Strom und Gas, die nationalen Energiemärkte sind nach wie vor weitgehend voneinander abgeschottet. Das soll sich mit dem 3. Energiebinnenmarktpaket ändern, sagt Professor Dr. Knut Werner Lange, Direktor der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht (FER) an der Universität Bayreuth.
Die Ziele dieser Initiative sind für Unternehmen wie Verbraucher gleichermaßen wichtig: Es geht um den Aspekt der Versorgungssicherheit mit Strom und Gas, bedingt durch eine engere Verknüpfung der nationalen Netze. Und daneben hat die Kommission die Energiekosten im Blick, die sie durch Regulierung und eine Intensivierung des Wettbewerbs zu senken hofft.
„Mit der Verabschiedung des 3. Energiebinnenmarktpakets wurde zwar der jüngste Baustein der Europäischen Binnenmarktarchitektur geschaffen“, erklärt Professor Lange. „Die Umsetzung wird den deutschen Gesetzgeber aber vor erhebliche Herausforderungen stellen.“ Denn der sei gerade damit beschäftigt, ein eigenes Energiekonzept zu erarbeiten.
Das neue europäische Paket besteht aus zwei Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktrichtlinien sowie Verordnungen zum Strom- und Gasnetzzugang und zur Errichtung der neuen Agentur für die Zusammenarbeit der nationalen Regulierungsbehörden (ACER). Daneben treten neue Vorgaben zum Verbraucherschutz und zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden in Kraft. „Das Herzstück der neuen Richtlinienvorgaben dürfte aber die Verschärfung des bisherigen Unbundling-Regimes bilden“, so Professor Lange. Damit werden Energieversorgung, -transport und -vertrieb in selbstständige Unternehmen aufgeteilt. Diese Trennung soll den Wettbewerb auf den verschiedenen Stufen beleben, was am Ende auch dem Endverbraucher zugute kommen soll.
Die Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht an der Universität Bayreuth nimmt dieses umfangreiche Binnenmarktpaket zum Anlass, dessen Auswirkungen einer genauen Analyse zu unterziehen. „Im Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis sollen die Neuerungen auf europäischer und nationaler Ebene untersucht und kritisch hinterfragt werden“, erläutert FER-Direktor Lange. „Letztlich muss es um die Zukunftsfähigkeit der europäischen Energieversorgung gehen.“
Zu der Tagung werden namhafte Vertreter aus der Rechtswissenschaft (Professor Dr. Dr. Peter Salje, Leibniz Universität Hannover; Professor Dr. Markus Möstl, Universität Bayreuth), aus der Wirtschaft (Dr. Christian Schneller, TenneT TSO GmbH, Bayreuth; Dr. Gisela Böhnel, Vattenfall Europe AG, Berlin), von internationalen Großkanzleien (Dr. Petra Linsmeier, Kanzlei Gleiss Lutz, München; Dr. Dietmar O. Reich, Kanzlei Beiten Burkhardt, Brüssel) sowie von Behörden (Tanja Held, Bundesnetzagentur) erwartet.
INFO:
Die Vorträge der Energierechtstage stehen Universitätsangehörigen, Studierenden und der Öffentlichkeit offen. Weitere Informationen unter www.fer.uni-bayreuth.de, die Organisatoren bitten zur besseren Vorplanung um Anmeldungen unter dieser Internetadresse.
Frank Schmälzle | Quelle: Informationsdienst Wissenschaft
Weitere Informationen: www.fer.uni-bayreuth.de
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