Kreditwirtschaft und Geldwäschegesetzgebung: Dem schmutzigen Geld auf der Spur

Am 21. August 2008 ist das umfassend novellierte Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Die weit reichenden Neuerungen betreffen Banken, Sparkassen und Finanzdienstleister, die gesamte Kapitalanlagebranche.

Aber auch Anwälte und Verkäufer von hochpreisigen Gütern haben einen umfangreichen gesetzlichen Pflichtenkatalog zu erfüllen. Das Gesetz verlangt nicht nur die Identifizierung von Vertragspartnern, sondern auch die Einrichtung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen, die Einhaltungintensiver Überwachungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und enthält die Verpflichtung zur Anzeige verdächtiger Transaktionen.

Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber die Dritte EG-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht umgesetzt, dabei die Sorgfaltspflichten im Hinblick auf verschiedene Produkt- und Kundengruppen ausdifferenziert (risikobasierter Ansatz) und die Themen Verhinderung der Terrorismusfinanzierung und Aufspüren von Korruption im politischen Raum besonders herausgestellt.

Aus diesem Anlass veranstaltet der Bremer Forschungscenter Geldwäschekriminalität (bfog) am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität gemeinsam mit der Bremer Landesbank am kommenden Donnerstag, dem 6. November 2008, die Tagung „Dem schmutzigen Geld auf der Spur – Kreditwirtschaft und Geldwäschegesetzgebung“.

Die Veranstaltung, an der Experten aus der Bankenaufsicht, Wissenschaft und den Sicherheitsbehörden teilnehmen, beschäftigt sich im Schwerpunkt mit der Gefährdungslage für die Kreditwirtschaft, den Anforderungen der Aufsichtbehörde an die Sicherungsmaßnahmen und mit einem risikobasierten Ansatz zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung. Zum Auftakt hält der bfog-Leiter Professor Felix Herzog ein Referat über die Herausforderung für Kreditwirtschaft und Wissenschaft durch die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Grußworte sprechen der Vorsitzende des Vorstandes der Bremer Landesbank Dr. Stephan-Andreas Kaulvers und Ralf Nagel, Bremer Senator für Justiz und Verfassung sowie Wirtschaft und Häfen.

Weitere Informationen:

Universität Bremen
Fachbereich Rechtswissenschaft
Bremer Forschungscenter Geldwäschekriminalität (bfog)
Prof. Dr. Felix Herzog
E-Mail: felix.herzog@uni-bremen.de

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Eberhard Scholz idw

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