Brauchen wir ein Roboterrecht?

Rechtswissenschaftler, Informatiker, Philosophen, Soziologen und Ethiker befassen sich von Montag bis Mittwoch, 7. bis 9. Mai, am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld mit dem Thema „Robotik und Gesetzgebung“. Leiter der Konferenz ist Professor Dr. Dr. Eric Hilgendorf von der Forschungsstelle RobotRecht der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen davon aus, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung auf die technischen Fortschritte im Bereich Robotik reagieren müssen. Sie befassen sich damit, wie Normen des öffentlichen Rechts, des Strafrechts und des Zivilrechts ausgelegt und angepasst werden können und ob ein Bedarf für Neuregelung besteht.
Die Forscher behandeln unter anderem Fragen nach dem rechtlichen Status von Robotern und ihrer Anerkennung als soziale Personen und nach den Fähigkeiten künstlich intelligenter Roboter. Weitere Aspekte sind die Standardisierung durch Industrienormen, Haftungskonzepte für den Robotereinsatz und Perspektiven für Märkte im Bereich robotischer Systeme.

Dabei können sich zum Beispiel die Fragen stellen: Wer haftet, wenn eine Person durch den Einsatz eines Roboters zu Schaden kommt? Wie können Roboter zukünftig rechtlich eingeordnet werden? Dürfen Roboter als Kriegsmaschine verwendet werden? Wie kann das Recht mögliche Risiken begrenzen? Damit eng verbunden sind ethische, soziologische und rechtsphilosophische Faktoren.
Als Grundlage für die Diskussion stellen Informatiker den Stand der Robotik-Technik vor. Darauf aufbauend knüpfen die Tagungsteilnehmer auch an die rechtliche Begleitforschung in der Autonomik an. In der Autonomik geht es um die Entwicklung von Systemen, die eigenständig in der Lage sind, sich per Internet zu vernetzen, sich wechselnden Einsatzbedingungen anzupassen und mit Nutzern zu interagieren.

Entscheidungsprozesse von Robotern werden komplexer und weniger intuitiv vorhersehbar. Der Grund sind ihre zunehmend genauere sensorische Wahrnehmung und die Programmierung. An Arbeitsplätzen, im Straßenverkehr und der Medizintechnik werden verstärkt Roboter und weit entwickelte Assistenzsysteme eingebunden. Sowohl im Forschungsstadium als auch in der Praxis herrscht Unsicherheit über Haftungsfragen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit der Entwicklung in besonders gefährlichen Bereichen durch Gesetze Einhalt zu gebieten ist, etwa beim Einsatz von bewaffneten Robotern. Diese Fragen können nach Auffassung der Organisatoren der Konferenz nur in einem intensiven Dialog zwischen den beteiligten Disziplinen beantwortet werden. Eine Publikation der Tagungsergebnisse ist geplant. Die Ergebnisse fließen in ein Diskussionspapier über den rechtlichen Rahmen für Robotik in der Europäischen Union ein („Greenpaper on a Legal Framework for Robotics in Europe“).

Das Veranstaltungsprogramm besteht aus insgesamt 19 Expertenvorträgen, aufgeteilt auf drei Themengebiete: „Robotik: Ethik, Recht und Gesellschaft vor neuen Herausforderungen“, „Robotik: Anerkennung, Anwendung technischer Systeme und Recht“ und „Brauchen wir ein neues ‚Roboterrecht‘?“

Tagungszeiten:
7. Mai, 9.00 bis 17.45 Uhr
8. Mai‚ 9.00 bis 18.00 Uhr
9. Mai, 9.00 bis 16.00 Uhr

Kontakt bei Fragen zur Veranstaltung:
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Universität Würzburg
Juristische Fakultät
Telefon: 0931 31-82304
E-Mail: hilgendorf@jura.uni-wuerzburg.de

Um Anmeldung im Tagungsbüro wird gebeten:
Trixi Valentin, Universität Bielefeld
Telefon: 0521 106-2769
Fax: 0521 106-6024
E-Mail: trixi.valentin@uni-bielefeld.de

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