6. EUROFORUM-Fachtagung: Update Gesundheitskarte

Der offizielle Startschuss ist gefallen. Bis Ende 2008 sollen über 80 Millionen Bundesbürger mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausgestattet werden. Momentan laufen neben großflächigen Feldversuchen in den sieben Testregionen in Schleswig-Holstein, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen noch die letzten Ausschreibungen für die Produktion der flächendeckenden eGK-Erstausstattung.

Neben dem Datenschutz wird die elektronische Gesundheitskarte auf ihre Alltagstauglichkeit in der Organisation und auf ihre Akzeptanz bei Versicherten und Leistungserbringern geprüft. Insbesondere der Umgang mit Notfalldaten und das elektronische Rezept stehen bei den Testversuchen im Mittelpunkt.

Kritisiert werden die hohen Einführungskosten von 1,4 bis 1,6 Milliarden Euro vor allem von den verschiedenen Ärzteverbänden. Vorläufig kann die neue Gesundheitskarte nämlich nicht mehr als ihre Vorgängerin, nur das Foto unterscheidet beide Karten voneinander (FAZ vom 30.09.2007).

Auf der 6. EUROFORUM-Fachtagung „Update Gesundheitskarte“ (5. und 6. Dezember in Berlin) diskutieren Gesundheitsexperten über die aktuellen Entwicklungen zum Thema eGK sowie alle wichtigen Fragen im Vorfeld der bundesweiten Vergabe.

Rechte und Pflichten von Patienten

Norbert Paland (Leiter der Unterabteilung „Haushalt / Telematik“ im Bundesministerium für Gesundheit) schildert den aktuellen Stand der elektronischen Gesundheitskarte aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums. In seinem Vortrag geht er insbesondere auf die Rechte und Pflichten der Patienten ein, die der eGK nach wie vor eher skeptisch gegenüber stehen.

Erfahrungen aus Baden-Württemberg und Bayern

Staatsministerin Christa Stewens (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit- und Sozialordnung, Familie und Frauen) sowie Ministerialdirektor Thomas Halder (Ministerium für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg) berichten auf der EUROFORUM-Tagung über erste Erfahrung mit der elektronischen Gesundheitskarte in ihren Testregionen. Mit der Aussage „Zu den Pflichten auf der elektronischen Gesundheitskarte sollte eine Aussage darüber gehören, ob der Besitzer der Karte bereit ist, nach seinem Tod Organe zu spenden oder nicht“, sorgte Stewens Anfang Juni für großes Aufsehen. Die bayerische Ministerin stellt sich damit nämlich gegen die bisher vorgesehene Regelung, nach der die Angabe zur Organspende rein freiwillig sein sollte.

Die Sicht der Krankenhäuser

Jürgen Völlink, Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geht auf die Änderungen und Neuerungen ein, die durch die Einführung der eGK für die Krankenhäuser entstehen. Sowohl krankenhausintern als auch an den Schnittstellen zwischen Krankenhaus und der Außenwelt sieht Völlink nach wie vor großen Handlungsbedarf, um das einwandfreie Funktionieren der eGK gewährleisten zu können. Mehr als 123.000 Arztpraxen, 21.500 Apotheken, 2.200 Krankenhäuser und 300 Krankenkassen müssen vernetzt und mit den erforderlichen elektronischen Geräten ausgestattet werden.

Wie sicher sind die Daten?

Datenschutz und Datensicherheit sehen viele als die Kernprobleme der neuen Gesundheitskarte. Welche Sicherheitsvorkehrungen bereits getroffen wurden und worauf Leistungserbringer und Patienten besonders achten sollten, erläutert Dr. Rita Wellbrock, (Referatsleiterin Gesundheitswesen, Wissenschaft und Forschung, Betreuungsrecht) als Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen.

Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter:
www.euroforum.de/inno-gesundheitskarte22007

Weitere Informationen:
Claudia Büttner
Leiterin Presse/Internet
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