Ambulante Leistungen nach § 116 b – Chance für Krankenhäuser?

Am 1. April 2007 ist das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) in Kraft getreten. Neben neuen Regelungen für Versorgungsverträge und vertragsärztliche Vergütungen beinhaltet das Gesetz eine Neufassung des Paragraphen 116b, der die ambulante Erbringung auch hochspezialisierter Leistungen durch Krankenhäuser vorsieht.

Für Krankenhäuser bedeutet die geänderte Gesetzeslage vor allem neue Chancen, können sie sich doch durch das Angebot ambulanter Behandlungen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Rudolf Kösters, begrüßte die neue Regelung und bezeichnete sie als wichtig für den Abbau von Barrieren zwischen ambulanter und stationärer Versorgung: „Der positivste Punkt für die Krankenhäuser im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind die erleichterten Bedingungen für die Zulassung von Krankenhäusern zu hochspezialisierten ambulanten Leistungen.

Die Entscheidung darüber liegt in Zukunft bei den Landesregierungen und nicht mehr bei den einzelnen Krankenkassen.“ Er appellierte an die Bundesländer, den geschaffenen Zulassungsspielraum offensiv zu nutzen. (Quelle: DKG)

Welche Schritte Krankenhäuser bei der Antragstellung beachten müssen, wie sie vorhandene ambulante Strukturen nutzen können und welche Erfahrungen Vorreiter mit hochspezialisierten Leistungen gemacht haben, erfahren Teilnehmer der IIR-Konferenz „§ 116 b SGB V – Mehr Leistungen, mehr Patienten, mehr Ertrag!?“ vom 20. bis 21. November 2007 in Köln. Zu den Referenten zählen Vertreter aus dem Landesministerium, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, der Kassenärztlichen Vereinigung sowie einzelner Krankenhäuser.

Urban Roths von der DKG wird berichten, ob sich durch die ambulante Behandlung tatsächlich bessere Chancen für Krankenhäuser ergeben.

Welche Anforderungen und Eignungskriterien Krankenhäuser erfüllen müssen, um ambulante Leistungen erbringen zu dürfen, erläutert Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ein Vertreter des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums schildert seine Sichtweise zum Thema Krankenhausplanung. Zur Umsetzung des Paragraphen 116 b nehmen sowohl eine Krankenkasse als auch die Kassenärztliche Vereinigung Stellung.

Zu den ersten Häusern, die die Neuregelung für sich nutzen und hochspezialisierte Leistungen anbieten, gehören das Klinikum Stuttgart, das Universitätsklinikum des Saarlands in Homburg/Saar, das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sowie das Bremer Klinikum Links der Weser. Vertreter der Häuser werden auf der Konferenz von ihren Erfahrungen berichten.

Media Contact

Romy König IIR Deutschland GmbH

Alle Nachrichten aus der Kategorie: Veranstaltungsnachrichten

Zurück zur Startseite

Kommentare (0)

Schreiben Sie einen Kommentar

Neueste Beiträge

Ideen für die Zukunft

TU Berlin präsentiert sich vom 22. bis 26. April 2024 mit neun Projekten auf der Hannover Messe 2024. Die HANNOVER MESSE gilt als die Weltleitmesse der Industrie. Ihr diesjähriger Schwerpunkt…

Peptide auf interstellarem Eis

Dass einfache Peptide auf kosmischen Staubkörnern entstehen können, wurde vom Forschungsteam um Dr. Serge Krasnokutski vom Astrophysikalischen Labor des Max-Planck-Instituts für Astronomie an der Universität Jena bereits gezeigt. Bisher ging…

Wasserstoff-Produktion in der heimischen Garage

Forschungsteam der Frankfurt UAS entwickelt Prototyp für Privathaushalte: Förderzusage vom Land Hessen für 2. Projektphase. Wasserstoff als Energieträger der Zukunft ist nicht frei verfügbar, sondern muss aufwendig hergestellt werden. Das…

Partner & Förderer