Maßgeschneiderter Schutz geistigen Eigentums?

Ist der „one size fits all“-Ansatz in der Innovationspolitik noch länger sinnvoll? Wäre es nicht besser, gewerbliche Schutzrechte für einzelne Industriebereiche zurechtzuschneidern? Diesen Fragen widmet sich die Konferenz „Tailoring Rights to Industries in Intellectual Property“, die am Freitag, dem 20. Juli 2007, von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg stattfindet. Sie richtet sich an Studierende mit dem Schwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz, an Rechtsanwälte und Patentanwälte, an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Patent- und Markenabteilungen von Unternehmen sowie an Führungskräfte.

Die zentrale Herausforderung des 21. Jahrhunderts im Patent- und Urheberrecht ist es, Anreize für Innovationen zu bewahren und gleichzeitig die sozialen Auswirkungen einheitlicher Schutzrechte zu minimieren. Die gewerblichen Schutzrechte regeln den Umgang mit Innovationen, die aus den unterschiedlichsten Industriezweigen hervorgehen, unter anderem aus der Pharma-, der Software- und der Unterhaltungsindustrie. Die Gesetzgeber in den Vereinigten Staaten und in der Europäischen Union sind ursprünglich davon ausgegangen, dass identische Anreize und Ausnahmen in diesen unterschiedlichen Bereichen gleich effektiv wirken könnten.

Der Gewerbliche Rechtsschutz muss die Unterschiede in den verschiedenen Industriezweigen berücksichtigen

Die Erfinder aus den verschiedenen Industriezweigen stellen aber jeweils unterschiedliche Anforderungen an ein gewerbliches Schutzsystem. Zudem wirken die Kosten, die entstehen, wenn Rechte mit der Hilfe von Lizenzen verschoben werden, oft prohibitiv. „Das Recht muss die Unterschiede berücksichtigen“, sagt Prof. Laura Bradford, die derzeitige Co-Direktorin des Intellectual-Property-Law Programms an der George Washington University Law School. „Das ist allerdings schwierig, denn gänzlich zugeschnittene Patente oder Urheberrechte sind nicht machbar.“ Vielmehr ist es realistischer, den Zweck der Schutzrechte an die verschiedenen Industrien, Technologien oder Unternehmen anzupassen. Das geschieht in einem beschränkten Umfang im TRIPS-Abkommen und in der US-Gesetzgebung. In neuester Zeit kommen dazu aus Politik und Wissenschaft immer mehr Vorschläge für Gesetzgeber und Rechtsprechung. „Das würde in vielen Bereichen zu einer Veränderung im Patent- oder Urheberrecht führen, beispielsweise bei den Geschäftsmethoden, Biotechnologie, Software oder den digitalen Medien“, erklärt Prof. Ulrich M. Gassner aus der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg.

Der europäischen Ansatz für die Pharmaindustrie: ein Vorbild?

Die Europäische Gemeinschaft hat für die Pharmaindustrie alternative Schutzmethoden entwickelt. Bieten diese eine optimale Balance zwischen den Herstellern von Generika und den Erfindern? Worin unterscheiden sich der US-amerikanische und der Ansatz der EU hinsichtlich ihrer Regelungen von Innovationen in den verschiedenen Industriebereichen? „Im Rahmen einer Diskussion mit Praktikern sollen diese Fragen beantwortet werden“, ergänzt Prof. Michael W. Carroll von der Villanova University School of Law. Er ist, ebenso wie Prof. Michael Mireles von der University of Denver, einer der Referenten während der Konferenz.

Internationale Konferenz gemeinsam mit den Partnern aus dem MIPLC

„Wir sind sehr glücklich darüber, dass wir diese Konferenz gemeinsam mit unseren Partnern aus dem MIPLC veranstalten und dabei die Studenten der gleichzeitig stattfindenden Summer Schools der George Washington University und unserer Juristischen Fakultät als Gäste haben“, freut sich Prof. Michael Kort, der Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg.

Konferenzsprache ist Englisch. Die Teilnahmegebühr beträgt 350 Euro, für Mitglieder der Alumni-Vereine der Universität Augsburg 300 Euro.

Weitere Informationen:
http://www.zww.uni-augsburg.de/produktpalette/jura/seminare.html
Kontakt/Anmeldung:
RA Dr. Matthias Kober
Programmleitung Jura
Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer (ZWW)
Universität Augsburg
Universitätsstraße 16
86159 Augsburg
Telefon ++49/821/598-4055
Fax ++49/821/598-14-4055
jura@zww.uni-augsburg.de

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Klaus P. Prem idw

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