Wer entscheidet über "Risiko-Medikamente"?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bewertet die Qualität und Wirtschaftlichkeit von Behandlungsmethoden und Arzneimitteln für die Krankenversorgung. Fehlen diese Voraussetzungen, werden sie eingeschränkt oder ausgeschlossen. Jüngstes Beispiel ist etwa die Diskussion um Insulinanaloga.

Als Insulinanaloga werden Insuline mit modifizierter Aminosäuresequenz bezeichnet. Bei Normalinsulin setzt die Wirkung nach etwa 30 Minuten ein, bestimmte Insulinanaloga wirken bereits nach 15 Minuten. Allerdings werden dabei verstärkt Nebenwirkungen angeführt.

Das Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen veranstaltet über die damit verbundenen Rechtsfragen eine wissenschaftliche Tagung mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung (IQWiG), die am 26. und 27. April in Berlin stattfindet. Es werden in vier Themengruppen die Fragen der Bewertungskriterien, der fachlichen Zusammenarbeit mit der Medizin, der Gerichtskontrolle, und der Haftung für falsche Entscheidungen diskutiert.

Das Institut für Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) im Fachbereichs Rechtswissenschaft an der Universität Bremen beschäftigt sich bereits seit rund zehn Jahren mit rechtswissenschaftlichen Fragen zu nationalen und internationalen gesundheits- und medizinrechtlichen Regulierungen. Die Bremer Expertise zu diesem Thema findet bundesweit große Beachtung – jetzt ist diese Kompetenz auch in Berlin gefragt.

Achtung Redaktionen: Am 27. April 2007, um 13:00 Uhr, findet in der Kaiser-Friedrich-Stiftung in Berlin ein Pressegespräch dazu statt. Titel: „Die Rechtsverfassung der Bewertung von Leistungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: -Kriterien, Methoden, Verfahren“. Als Gesprächspartner stehen unter anderen Prof. Dr. Dieter Hart, Geschäftsführender Direktor des IGMR und Prof. Dr. Robert Francke, Direktor des IGMR zur Verfügung:

Weitere Informationen:

Universität Bremen
Fachbereich Rechtswissenschaft
Instituts für Gesundheits- und Medizinrecht
Prof. Dr. Robert Francke
Direktor am Institut für Gesundheits- und Medizinrecht
Tel.: 0421/218-2139 oder 0421/379 86 81, Mobiltel.: 0163 826 35 43
E-Mail rfrancke@uni-bremen.de

Media Contact

Angelika Rockel idw

Weitere Informationen:

http://www.igmr.uni-bremen.de

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