Mopsfledermaus, Kammmolch und Feldhamster schützen

Mopsfledermaus, Kammmolch und Feldhamster: Sie sind streng geschützte Arten, die unter das geltende Recht zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten fallen.

Dessen praktische Bedeutung sei angesichts des viel diskutierten europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ – dem länderübergreifenden Schutzgebietssystem innerhalb der Europäischen Union – lange unterschätzt worden, so Rechtsexperten. Dabei zeigten erste einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und nationaler Gerichte, dass das nationale Artenschutzrecht steuernden Einfluss auf staatliche Planungs- und private Investitionsentscheidungen habe.

Dies stelle diejenigen vor große Herausforderungen bis hin zu unerkannten Hindernissen, die mit Planungs- und Genehmigungsverfahren oder mit gerichtlichen Überprüfungen behördlicher Entscheidungen befasst seien. Vor diesem Hintergrund bietet die

Tagung „Artenschutz im Wandel“
am Dienstag, 24. April 2007,
10 bis ca. 17 Uhr,
im Zentrum für Umweltkommunikation (ZUK) der DBU,
An der Bornau 2, 49090 Osnabrück,
einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung und der praktischen Anwendung des Artenschutzes in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Weitere Tagungsreferate geben einen Ausblick auf die mit der sogenannten Kleinen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes verbundenen Änderungen. Zu der Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein. Weitere Informationen inklusive Programm finden sich unter http://www.dbu.de/550artikel26360_135.html.

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Franz-Georg Elpers idw

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