Pflanzenschutzmittel schützt Apfelbäume umweltgerecht

Auszeichnung für das ökologisch verträgliche APPEAL® Bayer erhält Innovationspreis

Die Bayer AG erhielt am 26. Juni 2002 den R.I.O. Innovationspreis der Aachener Kathy Beys Stiftung. Die aus namhaften Persönlichkeiten zusammengesetzte Jury zeichnete Bayer damit für die Entwicklung von APPEAL® aus, einer innovativen Alternative zu klassischen Pflanzenschutzmitteln im Obstbau. Der Preis wurde anlässlich der Inbetriebnahme der Vielzweck-Anlage für Pflanzenschutzmittel im Bayerwerk Dormagen überreicht. Das Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro stiftet Bayer für Projekte zur Umweltbildung in Leverkusener Schulen.

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Ausbringungsformen von Pflanzenschutzmitteln, wird APPEAL® in Form von Gel-Tropfen an Apfelbäumen angewendet. Das Gel enthält einen Lockstoff für den Apfelwickler, einen wesentlichen Schädling im Apfelanbau, kombiniert mit einem Schädlingsbekämpfungsmittel. Der Lockstoff wirkt über mehrere Wochen, und zieht die Falter magisch an. Durch Berührung des wirkstoffhaltigen Gel-Tropfens wird die Vermehrung ausgeschaltet. Das Ergebnis: Es gibt keinen Apfelwickler-Befall – die Äpfel bleiben wurmfrei. Außerdem ist das Produkt äußerst sparsam im Einsatz: Drei Tropfen genügen, um einen Baum vor den ungebetenen Gästen zu schützen.

Mehrere Gründe sprachen aus Sicht der Aachener Stiftung Kathy Beys dafür, den ersten R.I.O. Innovationspreis an Bayer zu vergeben: Das neuartige Konzept der Schädlingsbekämpfung mit APPEAL®, mit dem der Schädling zum Wirkstoff gelockt wird, ist ressourcenschonend. Denn der Wirkstoff wird in wenigen kleinen Gel-Tropfen angewendet anstatt in einer Raumspritzung. Gleichzeitig trifft das Produkt ausschließlich den Apfelwickler, schont andere Insekten und ist deshalb eine ökologisch vorbildliche Systemlösung.

Staatssekretär Georg Wilhelm Adamowitsch, Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, betonte bei der Preisübergabe, dass APPEAL® eine „innovative Systemlösung für den Obstanbau“ biete, die es erlaube, „mit deutlich geringerem Einsatz von Chemikalien als bisher Schädlinge zu bekämpfen.“ Das sei ein „wichtiges Signal für eine nachhaltige Pflanzenschutzpolitik“ und passe hervorragend zu der von der Landesregierung verfolgten Politik der ökonomischen und ökologischen Erneuerung des Landes. Nachhaltige Systemlösungen mit hoher Ressourceneffizienz seien auf allen Feldern notwendig, „um das Land fit zu machen für die Zukunft.“

Dr. Jochen Wulff, Vorstandsvorsitzender von Bayer CropScience, nahm den Umweltpreis aus den Händen von Stephan Baldin, Geschäftsführender Vorstand der Aachener Stiftung Kathy Beys, entgegen. „Mit dieser Auszeichnung werden unsere konzeptionellen Bemühungen für einen integrierten, umweltverträglichen Pflanzenschutz gewürdigt“, betonte Wulff. „Ich freue mich für die Mitarbeiter, die APPEAL® entwickelt und auf den Markt gebracht haben. Gleichzeitig ist der Preis Ansporn, den Weg des ressourcenschonenden Pflanzenschutzes konsequent weiter zu verfolgen.“

Der R.I.O.-Innovationspreis der Kathy Beys Stiftung wurde erstmalig an ein Unternehmen verliehen, das besondere Leistungen auf dem Gebiet des modernen, nachhaltigen Umweltschutzes unternommen hat. Die nach der Aachener Unternehmerin Kathy Beys-Baldin benannte Stiftung wurde 1988 aus unternehmerischer Verantwortung für das Allgemeinwohl gegründet. Mit den Schwerpunkten Ressourcenproduktivität und zukunftsfähiges Wirtschaften entwirft die Stiftung in Zusammenarbeit mit Fachleuten Projektideen und Strategien zur Nachhaltigkeit.

Zukunftsgerichtete Aussagen

 

Diese Presseinformation enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir in Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (inkl. Form 20-F) beschrieben haben. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

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