Eingewanderte Tier- und Pflanzenarten können zur Gefahr werden

Internationaler Tag der biologischen Vielfalt der Vereinten Nationen am 22. Mai 2001 lenkt Blick auf „Neueinwanderer“

Bonn/Berlin, 21. Mai 2001: Wir verspielen einen der kostbarsten Schätze unserer Welt: die natürliche Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt. Eine der wichtigsten Gefährdungsursachen ist das Einschleppen und Einführen gebietsfremder Tiere und Pflanzen durch den schrankenlosen weltweiten Handel und Tourismus. Darauf weisen das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) anlässlich des „internationalen Tages der biologischen Vielfalt“ am 22. Mai 2001 hin. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass manche der „Einwanderer“ die heimischen Tier- und Pflanzenarten verdrängen können – mit fatalen Folgen. Denn weniger Arten bedeuten auch weniger Vielfalt im genetischen Erbgut. Geht sie zurück, können sich Tiere und Pflanzenarten weniger an veränderte Lebensbedingungen anpassen und drohen auszusterben. Das kann auch erhebliche ökonomische Folgen für die Land- und Forstwirtschaft haben. Zum Beispiel sind etwa 10 Prozent unserer sogenannten Unkräuter in der Landwirtschaft eingeschleppte Arten. Die beiden Bundesämter fordern daher mehr Aufmerksamkeit für die Problematik und einen überlegten Umgang mit gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten – vor allem beim bewussten Import.

Weltweit stellt die Einbringung nichtheimischer Tier- und Pflanzenarten nach dem Verlust von Lebensräumen die zweitgrößte Bedrohung für die biologische Vielfalt dar. „Würden alle geographischen Schranken abgebaut, könnten theoretisch 70 Prozent aller Pflanzen, 65 Prozent aller Säugetiere und nahezu 50 Prozent aller Vogelarten ausgelöscht werden“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Hartmut Vogtmann. Allein in Deutschland sind mindestens 417 gebietsfremde Pflanzenarten – sogenannte Neophyten – dauerhaft eingebürgert: Sie haben mit etwa zwölf Prozent einen erheblichen Anteil an der gesamten Artenzahl. Zur Zeit werden 20-30 Neophyten als problematisch eingestuft und bekämpft, etwa der Riesenbärenklau. Die Schätzungen über die wirtschaftlichen Schäden durch nichtheimische Organismen werden etwa für die Landwirtschaft der USA auf jährlich zwei bis drei Millionen US-Dollar geschätzt. Rechnet man die Verluste, die in Viehzucht, Gartenbau und Forstwirtschaft entstehen dazu, steigen die jährlichen Kosten auf 3,6 bis 5,4 Millionen US-Dollar. Für Deutschland gibt es noch keine vergleichbaren Zahlen. Mit dem weltumspannenden Handel und Tourismus erhält fast jede Tier- und Pflanzenart irgendwann einmal die Möglichkeit, sich in neue Gebiete zu bewegen, sei es durch gezielte Einfuhr, etwa als Zierpflanze, oder als blinder Passagier in Verpackungen oder eingetopften Zimmerpflanzen.

Afrikanische „Killerbienen“ töten Touristen in Costa Ricas Guanacaste Provinz. Europäische Neunaugen dezimieren die Fischbestände der nordamerikanischen Großen Seen. Dies sind spektakuläre Beispiele für verschleppte Organismen, sogenannte Neobiota. Zumeist aber ist das erste Auftreten einer neue eingewanderten Tier- oder Pflanzenart – insbesondere in Deutschland – weit weniger sensationell. Nur geschulte Augen bemerken die oft eher unscheinbaren Neulinge. Doch der Schein trügt nicht selten. Durch ihre oft höhere Konkurrenzkraft verdrängen sie einheimische Organismen und werden so zur Gefahr für die natürlicherweise entstandene Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt.

In Deutschland sind die Probleme durch eingeführte gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten im Vergleich zu anderen Regionen der Welt vergleichsweise gering. Insbesondere auf relativ artenarmen tropischen Inseln sind die Bedingungen für eingewanderte Organismen vielfach so gut, dass einheimische Arten verdrängt werden. Ein eindrucksvolles Beispiel ist eine im zweiten Weltkrieg mit militärischen Nachschubgütern auf der Pazifikinsel Guam eingeschleppte Baumschlange. Sie rottete mehr als ein Dutzend nur dort vorkommender Vogelarten aus. Natürlicherweise ist diese Insel schlangenfrei, so dass die Vögel keinerlei Fluchtverhalten gegenüber Schlangen entwickelt haben.

„Nicht jede neu eingewanderte Tier- oder Pflanzenart bereitet Probleme. Aber haben sich konkurrenzstarke Neobiota erst einmal fest eingebürgert, wird man sie nur schwierig und mit hohen Kosten wieder los. Deshalb ist es wichtig, sie frühzeitig zu erkennen und dann zu handeln“, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes soll am Beispiel der deutschen Flora Methoden zur Früherkennung solcher Arten entwickeln. Darüber hinaus plant das Bundesamt für Naturschutz die Einrichtung einer Internet-Seite zu invasiven Neobiota, die es jedem ermöglicht, diese Arten zu erkennen. Außerdem sollen deren Verbreitung in Deutschland, durch sie bedrohte Biotope und effektive Methoden zu ihrer Bekämpfung vorstellt werden. Das Umweltbundesamt hat in der Veröffentlichung „Fallstudien zu gebietsfremden Arten in Deutschland“ unter anderem Ausbreitungsgeschichten einiger gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten in Deutschland dargestellt. Eine besonders prominentes Beispiel einer gebietsfremden Tierart in Deutschland ist der Bisam, der bereits im vergangenen Jahrhundert für die Pelztierzucht eingeführt wurde. Einige Tiere entkamen aus Pelzfarmen und haben sich in Deutschland ausgebreitet. Der Bisam wird intensiv bekämpft, denn er richtet beträchtlicher ökologische und wirtschaftliche Schäden an.

Die beiden Bundesämter weisen darauf hin, dass jeder einen kleinen Beitrag zum Schutz einheimischer Arten leistet, wenn er neu entstandene Vorkommen invasiver Arten entfernt. Entscheidend für den Erfolg ist, wie und zu welcher Zeit das geschieht. So ist der Japanische Staudenknöterich, dessen dichte Bestände sich in vielen süddeutschen Naturschutzgebieten ausbreiten und dort jede andere Art verdrängen, gerade um diese Zeit gut zu bekämpfen: die bis zu 2 Zentimeter dicken, massiven Sprosse sind noch weich und können besonders nach Regenfällen mit einem Teil des anhaftenden Rhizoms leicht herausgerissen werden. Um diese Zeit ist bereits ein Großteil der Nährstoffe aus dem Rhizom in die schnell wachsenden Sprosse gewandert und kann mit diesen entfernt werden. Später im Sommer, wenn die Pflanze sehr auffällig ist, sind die bis zu zweieinhalb Meter hohen Sprosse sehr stabil und kaum noch zu entfernen, und ein Teil der Nährstoffe ist bereits wieder in die unterirdischen Rhizome gewandert. Man kann auch vorsorgend etwas gegen die Ausbreitung konkurrenzstarker gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten tun: So sollte man beim Bepflanzen des Gartens möglichst keine unbekannten, gebietsfremden Pflanzen einsetzen, auf das Sammeln und Mitbringen von Pflanzen und Tieren aus dem Urlaub verzichten und keine Fische für die Sportfischerei ausbringen, die hier nicht heimisch sind.

Hintergrund:
Der internationale Tag der biologischen Vielfalt wird in diesem Jahr erstmalig am 22. Mai gefeiert. Vor genau neun Jahren – am 22. Mai 1992 – wurde nach eingehenden Verhandlungen der Vertragstext des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Rio de Janeiro beim UN-Gipfel über Umwelt und Entwicklung beschlossen. Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist wie die Klimarahmenkonvention ein völkerrechtlich bindendes Vertragswerk der Vereinten Nationen. Beide behandeln Probleme, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit gelöst werden können. Während sich die Klimarahmenkonvention mit dem Schutz der Erdatmosphäre beschäftigt, hat das Übereinkommen über die biologische Vielfalt den Schutz der Biosphäre zum Ziel. Der Begriff „biologische Vielfalt“ umfasst die Vielfalt der Lebensräume, die Vielfalt der Arten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Das Übereinkommen trägt damit Sorge für die Sicherung der Lebensgrundlagen. Gemäß Artikel 8 h des Übereinkommens über die biologische Vielfalt verpflichten sich die Vertragsstaaten, „…die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, zu verhindern, und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen“. Diese Verpflichtung besteht auch aufgrund einer Vielzahl anderer internationaler Artenschutzübereinkünfte.

Die Veröffentlichung „Fallstudien zu gebietsfremden Arten in Deutschland“ ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 13/2001 erschienen. Sie kostet 20,- DM und kann bei der Firma Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1-2, 10787 Berlin gegen Zusendung eines Verrechnungsschecks bestellt werden. Bitte bei der Bestellung die TEXTE-Nummer und den Namen des Bestellers angeben.

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Franz August Emde

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