Soziale Sicherheit für das Arbeiten im Ausland

Als eine der allerersten Verordnungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) trat 1959 die Wanderarbeitnehmerverordnung in Kraft.

Sie sollte gewährleisten, dass Arbeitnehmer, die in einem anderen EWG-Staat arbeiten, keine sozialen Rechte verlieren. Fast fünfzig Jahre später gehört es zum Alltag, dass deutsche Mediziner in Skandinavien und polnische Handwerker in Deutschland beschäftigt sind, ohne dabei auf soziale Sicherheiten verzichten zu müssen.

Mit der Entwicklung des Sozialrechts im Zuge des europäischen Einigungsprozesses beschäftigt sich die Jahrestagung des Europäischen Instituts für Soziale Sicherheit (E.I.S.S.) am 26./27. September in Berlin. Der Sozialrechtler Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer von der Friedrich-Schiller-Universität Jena organisierte die Fachtagung, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund stattfindet. Unter dem Titel „50 Jahre nach ihrem Beginn – neue Regeln für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer“ beraten Experten aus 27 Ländern über das europäische Recht der Sozialkoordination, dass inzwischen in über 30 Staaten gilt.

„Die Tagung wird einen Beitrag zum Gedankenaustausch zwischen den Sozialverwaltungen Europas leisten“, erklärt der Jenaer Lehrstuhlinhaber für Sozialrecht und Bürgerliches Recht. „Der soziale Zusammenhalt in Europa ist in vielfältiger Weise bereits geschaffen, bedarf jedoch weiterer Verbesserung und Präzisierung.“ Das Treffen solle einen Auftakt zur Diskussion kommender Herausforderungen bilden, auf die sich die EU in Zukunft einstellen muss.

Kontakt:
Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer
Lehrstuhl für Sozialrecht und Bürgerliches Recht der Universität Jena
Carl-Zeiß-Str. 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942150
E-Mail: ee[at]recht.uni-jena.de

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Katrin Czerwinka idw

Weitere Informationen:

http://www.uni-jena.de

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