7. Hamburger Revisions-Tagung

Das Bundeskabinett hat am 21.5.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Das BilMoG ist ein Artikelgesetz mit weitreichenden Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Überwachung von Unternehmen.

Der größte Teil der neuen Vorschriften soll nach dem jetzigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. „Die Unternehmen in Deutschland brauchen eine moderne Bilanzierungsgrundlage“, erklärte das Bundesjustizministerium (BMJ) zu dem Referentenentwurf. Dieser sorge dafür, „dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird“.

Die Ziele und Mittel des BilMoG wird Dr. Christoph Ernst (Bundesministerium für Justiz) auf den 7. Hamburger Revisionstagen in Hamburg vorstellen (15. und 16. September 2008, www.euroforum.de/inno-revision08). Die Tagung wird vom Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen IWSt und Euroforum veranstaltet.

Im Vordergrund der Reform stehen laut BMJ zum einen die Deregulierung und Kostensenkung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen und zum anderen eine Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Geplant ist weiterhin, dass Finanzinstrumente wie international üblich nach ihrem Zeitwert (fair value) bewertet und nicht mehr zu ihren Anschaffungskosten in die Bilanz eingestellt werden. Realistischer bewertet werden sollen auch Unternehmensrückstellungen. (Dow Jones 21.5.2008)

Corporate Governance

Die Siemens-Affäre habe die Unternehmen in Sachen Korruption bereits sensibilisiert, meint Professor Dr. Dr. Manuel René Theisen (Ludwig-Maximilian-Universität) und fährt fort: „Mit einer Verurteilung wird auch der letzte aufwachen.“ (23. 05.2008, Handelsblatt). Auf den Hamburger Revisionstagen wird der Corporate Governance-Experte Theisen die Auswirkungen des BilMoG auf die Grundsätze einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung vorstellen.

Bedeutung des BilMoG für den Mittelstand

Mittelständische Einzelkaufleute, die nicht mehr als 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr verzeichnen, sollen künftig von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit werden. Prof. Dr. Axel Haller (Universität Regensburg) wird ausführlich die Auswirkungen des BilMoG auf die Rechnungslegung für den Mittelstand erläutern und die mögliche Alternative „IFRS for SMEs“ (small and medium-sized entities) darlegen.
Insgesamt sei mit einer Senkung der Gesamtkosten für Buchführung, Abschlussaufstellung, Abschlussprüfung und Abschlussoffenlegung in Höhe von ungefähr 1,3 Milliarden Euro pro Jahr zu rechnen. Einen Überblick der vorgesehenen Änderungen der handelsrechtlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Anhangvorschriften gibt Prof. Dr. Klaus Hahn (Berufsakademie – Staatliche Studienakademien).

BilMoG und Konzernrechnungslegung

Neben zahlreichen neuen Bestimmungen zum handelsrechtlichen Jahresabschluss enthält das BilMog auch umfangreiche neue Regelungen für den handelsrechtlichen Konzernabschluss. So wird beispielsweise das Beteiligungserfordernis gestrichen, um eine Konsolidierungspflicht einheitlich geleiteter Zweckgesellschaften, beispielsweise von Leasingobjektgesellschaften oder Asset-Backed-Securities-Gesellschaften, zu erreichen. Weiter ist geplant, die Schwellenwerte „Bilanzsumme“ und „Umsatzerlöse“ für die größenabhängige Befreiung von der Aufstellung eines Konzernabschlusses um rund 20 Prozent anzuheben. Im Detail erläutert Prof. Dr. Jens Poll (RöverBrönner) die Änderungen der Konzernrechnungslegung durch das BilMoG.
Das BilMoG im Licht der externen Rechnungslegungsanalyse ist Thema des Vortrags von Rita Kortha (Berenberg Bank)

Immaterielle Vermögenswerte und BilMoG

Der Regierungsentwurf sieht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens künftig eine Aktivierungspflicht vor. Insbesondere innovative Mittelständler und Start-ups sollen hierdurch ihre Außendarstellung verbessern können. Die Einflüsse des BilMoG auf die Rechnungslegung immaterieller Vermögenswerte wird Dr. Bernd Keller (Rödl & Partner) vorstellen.

Besteuerung nach BilMoG

Das BilMoG soll grundsätzlich zu keiner Veränderung des Steueraufkommens führen. Gleichwohl ergeben sich wichtige Gesetzesänderungen, und die Bundesregierung will im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens überwachen, ob die gewünschte Steuerneutralität durch weitere gesetzliche Maßnahmen abzusichern sei. Welche Veränderungen konkret geplant sind, wird Dr. Peter Groß (Bundesministerium der Finanzen) in seinem Beitrag erläutern. Geplant ist zum Beispiel eine Annäherung zwischen Handels- und Steuerrecht bei Ansatz und Bewertung.

Weitere Themen der Hamburger Revisions-Tagung sind die Auswirkungen auf die Bilanzierung latenter Steuern, Neuerungen für die handelsrechtliche Abschlussprüfung, Auswirkungen auf die interne Revision sowie der Einfluss des BilMoG auf die Lageberichterstattung.

Das Programm im Internet: www.euroforum.de/inno-revision08

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