Agrarforum: Biodiversität mit Landwirtschaft erhalten

Mit dem hochaktuellen und damit publikumsträchtigen Thema der biologischen Artenvielfalt lockte das 24. Soester Agrarforum erneut 700 Besucher in die Soester Stadthalle. Über Jahrhunderte hat Landwirtschaft eine artenreiche Kulturlandschaft hervorgebracht. Doch der beschleunigte Rückgang von Pflanzen- und Tierarten in den letzten Jahren ist unbestritten. Mit einem Rückgang der Biodiversität sind die Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen unmittelbar bedroht.

Der Landwirtschaft kommt bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt eine zentrale Rolle zu: Trägt sie durch ihre modernen Formen zur Gefährdung der Artenvielfalt bei – oder brauchen wir sie vielmehr, um Biodiversität im Raum zu erhalten? Diese Fragen wurden auf der Traditionstagung vom Fachbereich Agrarwirtschaft der Fachhochschule Südwestfalen und dem Ehemaligenverband Susatia kontrovers diskutiert.

EU-Kommission: Pro Greening ohne Wenn und Aber

Akzeptanz der Öffentlichkeit für Direktzahlungen sei vor allem mit dem so genannten Greening zu erreichen, das dem gesellschaftlichen Anliegen der Biodiversität Rechnung trage, warb Ico Graf von Wedel-Gödens, stellvertretender Referatsleiter in der Generaldirektion für Landwirtschaft der Europäischen Kommission, für die Position der Kommission. Er warne unbedingt davor, die Prinzipien dieses Instruments – einfach, jährlich, allgemein gültig und verpflichtend – aufzuweichen und komplizierte und schwer nachprüfbare Ausnahmetatbestände zu schaffen. Solche könnten durch die pauschale Anrechnung von Agrarumwelt¬maßnahmen, die in großer Vielfalt in den Mitgliedstaaten angeboten würden, entstehen.

Dagegen sei eine indirekte Förderung des Leguminosen-Anbaus im Rahmen der Vorgabe der ökologischen Vorrangflächen realistisch; eine direkte Produktionsbeihilfe sei wegen bestehender Verpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation WTO ausgeschlossen. Noch seien die aktuellen Diskussionen um die anstehende Agrarreform nicht abgeschlossen bzw. stünden noch unter dem Vorbehalt der noch nicht erfolgten Haushaltsbeschlüsse.

Nicht nur die Umsetzungsvarianten zu den Greening-Vorgaben seien noch strittig, sondern auch die Konvergenz zwischen Regelungen zwischen und innerhalb der Mitgliedstaaten, die Definition aktiver Landwirte als berechtigte Bezieher von Direktzahlungen sowie die Einführung einer Kappungsgrenze für Direktzahlungen pro Betrieb.

Der Zeitplan sei mittlerweile ambitioniert, denn auch wenn der Abschluss der Verhandlungen zum Finanzrahmen im Februar 2013 gelinge, seien mit etwa 18 Monaten weiteren Verhandlungen der rechtlichen Grundlagen zwischen Rat und Parlament zu rechnen.

Schumacher: Gesetze alleine nicht genug

Zur Förderung der Biodiversität in der Landschaft seien über Gesetze und Verordnungen hinaus zwingend ökonomische Anreize erforderlich, erklärte Prof. em. Dr. Wolfgang Schumacher vom Institut für Nutzpflanzenwissenschaften und Ressourcenschutz der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Dies werde in Nordrhein-Westfalen seit fast 30 Jahren mit Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen erfolgreich praktiziert.

Bei stimmigen Rahmenbedingungen könne Landwirtschaft nach dem Prinzip Naturschutz durch Nutzung einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt liefern. In den Tropen und Subtropen sei Landwirtschaft zwingend mit einem Rückgang der Artenvielfalt verbunden, doch in gemäßigten Breiten sei Biodiversität historisch ein Koppelprodukt extensiver Landbewirt¬schaftung, die heute nicht mehr bzw. nur noch begrenzt vorzufinden sei.

Um Biodiversität in agrarisch genutzten Räumen zu erhalten, seien nach dem Prinzip der differenzierten Nutzung Prioritäten zu setzen: Besonders wichtig sei es, das noch vorhandene, artenreiche Grünland wie Magerrasen in Mittelgebirgslagen oder Heidelandschaften durch extensive Nutzung dauerhaft zu sichern. Dies bedeute beispielsweise auch, im Fall bereits hoher Waldanteile in bestimmten Regionen Aufforstungen nicht noch weiter zu fördern oder vorzuschreiben, denn selbst naturnahe Wälder seien im Vergleich zu extensivem Grünland artenarm.

Der Agrarpolitik sei deshalb ein klug geplantes Greening, das eben nicht schematisch vorgehe, unbedingt zu empfehlen. Außerdem sollten Ziele und Maßnahmen des Vertragsnatur- und Umweltschutzes nicht durch überzogene Kontrollmechanismen, zu geringe Förderanreize oder zu hohe Förderung konkurrierender Nutzungen – zum Beispiel für nachwachsende Rohstoffe – gefährdet werden, warnte Schumacher.

BUND: Zukunftsauftrag Grüne Infrastruktur

Die genetische Verarmung der Haustierrassen in der modernen Massentierhaltung und die landesweite Angleichung der Feldbewirtschaftung einschließlich einer systematischen Überdüngung habe den drastischen Rückgang der Biodiversität in der offenen Agrarlandschaft verursacht, erläuterte Reinhild Benning, Leiterin Agrarpolitik des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Zuhörern in Soest. Ihr Verband mache sich deshalb für eine nachhaltige Landwirtschaft mit weitestgehend geschlossenen Stoffkreisläufen stark und befürworte ein verbindliches flächendeckendes Greening mit möglichst 10 % ökologischen Vorrangflächen unbedingt.

Die Stärkung der Agrarumweltprogramme, der Stopp der klimaschädlichen Fleisch- und Milcherzeugung durch Anpassung der Produktion auf den Verbrauch der EU, eine EU-Eiweißstrategie, Verzicht auf genetisch veränderte Organismen (GVO) und eine verbindliche Steigerung des Anteils an regionalen Produkten im Lebensmittelhandel seien weitere Forderungen an die Agrarpolitik. Eine zukunftsfähige Raumnutzung bedeute nicht nur absoluten Stopp des Flächenverbrauchs, sondern die Reservierung von 5 % der Freiraumfläche als Wildnisgebiete unter absolutem Schutz, 15 % für historische Kulturlandschaften und Biotopverbünde und 80 % für so genannte Nutzlandschaften mit der flächendeckenden Auflage einer naturverträglichen Bewirtschaftung.

Kernstück einer neuen Grünen Infrastruktur solle ein Nationales Biotopverbund¬system mit breiten Korridoren in der Agrarlandschaft und im Wald sowie entlang von Flüssen und in Auen werden. Als Planungsinstrument werde dazu vom Bundestag die Verabschiedung eines rechtsverbindlichen Bundesnetzplans Biotopverbund erwartet, für den jährlich 2,5 Mrd Euro investiert werden sollen – außerdem sei der gesamte bundeseigene Grundbeisitz vorrangig zur Realisierung des nationalen Biotopverbundes einzusetzen.

Laser (FH SWF): Durch Nutzung erhalten

Die vorhandene Grünlandnutzung müsse zum Erhalt der Artenvielfalt vielfältiger gestaltet und durch neue Formen erweitert werden, forderte Prof. Dr. Harald Laser vom Fachbereich Agrarwirtschaft Soest der Fachhochschule Südwestfalen. Ziel müsse es sein, Grünland mit möglichst unterschiedlichen Nutzungszielen, Bewirtschaftungsintensitäten, verschiedenen Tierarten und einem räumlichen und zeitlichen Wechsel von Schnitt- und Weideflächen zu nutzen.

Um nachhaltig zu wirken, müssten Nutzungen sowohl für den Landwirt als auch für die Allgemeinheit wirtschaftlich sein. Dazu sei ein fairer finanzieller Ausgleich für ökologische Dienstleistungen und Nutzungseinschränkungen erforderlich – nicht pauschal, sondern besser ergebnisorientiert, wie beispielsweise in der Schweiz auf der Grundlage von Leittierarten und Zeigerpflanzen praktiziert.

Wirksame Artenschutzprogramme seien unter Mitwirkung der Grünlandakteure zu entwickeln, die Grünlandforschung sei auf neue nachhaltige Nutzungsoptionen auszurichten und eine personell und fachlich gut aufgestellte Grünlandberatung sei flächendeckend zu garantieren. Grünland sei historisch in Deutschland durch Nutzung entstanden und würde ohne sie durch Wald ersetzt, der konkurrenzschwache Arten verdränge und zu einer geringeren Artenvielfalt führe. Daraus lasse sich ableiten, dass Artenschutz auf Grünland nur im

Zusammenwirken von Naturschutz und Landwirtschaft nachhaltig erfolgreich sei, betonte Laser. Ein Grünlandumbruchsverbot dagegen sei zum Erhalt der Biodiversität fast wirkungslos, denn es beträfe fast ausschließlich artenarme fakultative Grünlandflächen. Artenreiche Bestände seien dagegen auf absolutem, extensiv genutztem Grünland vorzufinden, und dieses werde vielmehr durch Brachfallen oder Aufforstung akut bedroht. Insgesamt seien extensive Bewirtschaftungsformen zum Erhalt der Artenvielfalt in Zukunft immer schwerer umzusetzen, denn durch vielfältige Nutzungskonkurrenzen stehe der Landwirtschaft immer weniger Fläche zur Verfügung, was sie zu weiterer Intensivierung zwinge.

Media Contact

Birgit Geile-Hänßel idw

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