9. Rheinischer Kongress für Versorgungsforschung

Am ersten Tag des 9. Rheinischen Kongresses für Versorgungsforschung (28. – 29. September 2011) im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf diskutierten die teilnehmenden Referenten das augenblicklich noch im Gesetzesverfahren befindliche GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG). Sie widmeten sich vor allen der Frage, welche möglichen Auswirkungen das geplante Gesetz auf die ärztliche Versorgung für die kommenden Jahre haben wird.

Zu diesem Themenkomplex nahmen zahlreiche Experten aus dem Gesundheitswesen Stellung, unter ihnen Bernd Brautmeier, Vorsitzender des Vorstands der KV Nordrhein, Bernd Zimmer Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, Günter van Aalst, Leiter der Techniker Krankenkasse Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Günter Zwilling, kaufmännischer Vorstand Universitätsklinikum Köln, Dr. Axel Neumann, Präsident Bundesverband für Ambulantes Operieren, Andreas Weiß Geschäftsführer MVZ GmbH Klinikum Leverkusen. Die Referenten erörterten schwerpunktmäßig die zukünftigen Ausgestaltungsmöglichkeiten des Gesetzentwurfs. Besonders wurde darüber diskutiert, inwieweit der durch den Demografie-Faktor abschätzbare Ärztemangel, insbesondere in der Flächenversorgung, durch das GKV-VStG sichergestellt werden kann.

In diesem Zusammenhang regte Prof. Dr. med. Dipl.-Kfm. (FH) Rainer Riedel, Direktor des Instituts für Medizin-Ökonomie & Medizinischen Versorgungsforschung an der Rheinischen Fachhochschule Köln an, dass „Generationspraxen mit ärztlichen Senioren und jungen Ärztinnen mit kleinen Kindern gemeinsam eine Praxis für ihre Patienten führen sollen“. Solche Kooperationsmodelle seien besonders vor dem Hintergrund wegweisend, weil durch die starke Feminisierung des ärztlichen Berufes auch im Falle einer Nachbesetzung von ärztlichen Praxen die zu erwartenden Arbeitszeiten von Ärztinnen wegen ihres familiären Engagements niedriger ausfallen dürften. Auch biete nach Ansicht der Experten das Versorgungsstrukturgesetz die Chance, die Unterversorgung in ländlichen Regionen zu mildern und im Gegenzug eine gegebenenfalls bestehende ärztliche Überversorgung in Städten abzubauen, was im Sinne der GKV wäre.

Positiv erwähnt wurde zudem die Möglichkeit, zukünftig neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren (NuBs) gemäß § 137e SGB V auch in der ambulanten Versorgung einzuführen, um den Patienten so auch frühzeitig innovative Therapieverfahren zur Verfügung zu stellen.

Kontrovers wurde hingegen die Erweiterung des §116b SGB V um die Tätigkeiten des ambulanten Operierens diskutiert. Nach Ansicht von Dr. Neumann, Präsident Bundesverband für Ambulantes Operieren, bestehe hier die Erwartung, dass durch die Aufnahme des ambulanten Operierens in die spezialisierten medizinischen Leistungen die ärztliche Vergütung erhöht werden könnte.

Im Rahmen der Podiumsdiskussion zum Thema „Das geplante „GKV-VStG und seine möglichen Auswirkungen auf die ärztliche Versorgung“ wies Prof. Dr. Rainer Riedel darauf hin, dass im Rahmen der medizinischen Versorgungsforschung keine ausreichende Daten zur Verfügung stünden, um eine patientengerechte ärztliche Bedarfsplanung für die Zukunft zu erstellen.

Darüber hinaus fand der im Gesetzesentwurf des GKV-VStG eingeführte § 87c SGB V mit dem Vorkaufsrecht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bei Aufgabe des KV-Sitzes (z.B. aus Altersgründen) große Aufmerksamkeit. Dabei wurde hervorgehoben, dass die KVen im Ballungszentrum mit Augenmaß von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch machen werden. Jedoch ist zur Zeit nicht geklärt, inwieweit eine Refinanzierung der von den KVen zu zahlenden Praxiskaufpreise sichergestellt werden wird, ohne dass diese parallel zu einer Absenkung des zur Verfügung stehenden Honorarvolumens für niedergelassene Ärzten führen könnte.

Kontakt: Prof. Dr. Rainer Riedel, Direktor Institut für Medizin-Ökonomie & Medizinische Versorgungsforschung der Rheinischen Fachhochschule Köln gGmbH, Schaevenstr. 1a/b, 50676 Köln, Telefon 0221 – 20 30 26 72.

Media Contact

Beatrix Polgar-Stüwe idw

Weitere Informationen:

http://www.rfh-gwk.de/content/

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