9. EUROFORUM-Jahrestagung: Nahrungsergänzungsmittel

Das OPC-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.07.2007 sorgt weiterhin für Unklarheit bei der Einordnung von Zusatzstoffen. Demnach sind nur die Stoffe den Zusatzstoffen gleichgestellt, die weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Zutat eines Lebensmittels verwendet werden.

Welcher Stoff als „charakteristisch“ gilt, ist im Sinne von §2 Abs.3 LFGB nicht eindeutig definiert. Entsprechend wäre ein Stoff, so lange er eine „charakteristische Zutat“ des Nahrungsergänzungsmittels (NEM) ist, nicht gleichgestellt und somit nicht zulassungspflichtig. Die Konsequenzen der fehlenden Begriffsbestimmung diskutieren auf der 9. Jahrestagung „Nahrungsergänzungsmittel“ (22. und 23. Januar in Frankfurt am Main) Gerhard Bialonski, Ministerialrat des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, und Dr. Axel Preuß, Leiter des Chemischen Landes- und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes. Weitere Themen der Konferenz sind Kennzeichnung, Werbung und Höchstmengen von NEM sowie europäische Vorschriften und länderspezifische Regelungen für die Herstellung, Vermarktung und den NEM-Vertrieb.

Das vollständige Programm der Konferenz:
www.euroforum.de/inno-nem08

Kontrollinstanzen der Health-Claims-Verordnung

Ziel der Health-Claims-Verordnung ist es, eine Harmonisierung und Rechtssicherheit im europäischen Markt zu bewirken. Derzeit existiert noch keine einheitliche Liste, die der Lebensmittelindustrie vorgibt, welche Aussagen ohne ein kosten- und zeitintensives Zulassungsverfahren frei verwendet werden dürfen. Eine Übergangsvorschrift soll über die unklare Rechtslage hinweg helfen. Peter Loosen (Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde) erläutert die Anpassungsfristen und informiert über Anforderungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei wissenschaftlichen Nachweisen. Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) erklärt, wie Anträge nach Artikel 15 und 18 gestaltet werden sollten und welche Kriterien vor der Weitergabe an die EFSA von den Mitgliedsstaaten geprüft werden. Über Harmonisierungstendenzen in Europa und spricht Katarina Wagner (EAS) und stellt aktuelle Fälle des Europäischen Gerichtshof vor.

Höchstmengen: Herausforderung für Hersteller

Die Festlegung von einheitlichen Höchstmengen ist nicht nur für den freien
Warenverkehr von NEM und angereicherten Lebensmittel erforderlich. Sie
dient vor allem dem gesundheitlichen Verbraucherschutz zur Vermeidung von
Risiken infolge einer Überdosierung von bestimmten Vitaminen und
Mineralstoffen. Den derzeitigen Diskussionsstand über die rechtlichen Vorgaben zur Erstellung von Höchstmengen schildert Dr. Martina Hagen, GlaxoSmithKline Consumer Health Care. Die Besonderheiten bei der Forschung mit NEM und den Einfluss auf das Produktmarketing, stellt Dr. Peter Prock, Präsident der European Nutraceutical Association, vor.

Ansprechpartner:
Julia Batzing
Pressereferentin
EUROFORUM Deutschland GmbH – ein Unternehmen der Informa Group
Tel.: +49 (0) 211/96 86- 3381
Fax: +49 (0) 211/96 86- 4381
Mailto:presse@informa.com

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EUROFORUM Deutschland GmbH, gegründet 1990, ist eines der führenden Unternehmen für Konferenzen, Seminare, Jahrestagungen und schriftliche Management-Lehrgänge. Seit 1993 ist EUROFORUM Deutschland GmbH Exklusiv-Partner für Handelsblatt-Veranstaltungen, seit 2003 ebenfalls Kooperationspartner für Konferenzen der WirtschaftsWoche. 2007 haben über 1000 Veranstaltungen in über 30 Themengebieten stattgefunden. Rund 43 000 Teilnehmer besuchten im vergangenen Jahr unsere Veranstaltungen. Der Umsatz lag 2007 bei circa 62 Millionen Euro.

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http://www.euroforum.de

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