3. Speyerer Tagung zur E-Rechnung: Die elektronische Rechnung im Sog des neuen Vergaberechts

Im Mai 2014 trat die EU-Richtlinie 2014/55/EU zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Kraft. Sie stellt die betroffenen Behörden – von Kommunen über die Länder bis hin zum Bund – vor große Herausforderungen, wenn sie größere Vergabeprojekte ins Auge fassen und ihre Rechnungslegung noch nicht elektronisch abwickeln.

Die EU will auf diesem Weg die Nutzung elektronischer Rechnungslegung vorantreiben, aber auch gleichzeitig den Wildwuchs der verschiedenen Formate, Normen und Standards zurückschneiden. Wer Brüsseler Regulierungswut fürchtet, sieht sich eines Besseren belehrt, denn elektronische Kommunikation zwischen öffentlichem und privatem Sektor, aber auch innerhalb des privaten Sektors, lebt von einheitlichen, verbindlichen Standards.

Zwar gilt die Richtlinie zunächst nur für die elektronische Rechnungslegung im Bereich des öffentlichen Auftragsrechts. Doch wird die normative Kraft der Richtlinie weit darüber hinausreichen. Denn wenn sich Unternehmen des auf Grundlage der Richtlinie entwickelten Standards im Umgang mit den öffentlichen Stellen bedienen, dann werden sie sich nicht den Luxus gönnen wollen, untereinander einen anderen Standard zu verwenden. Es bedarf also keiner prophetischen Kräfte zu sagen: Der Standard, den die Richtlinie 2014/55/EG schafft, wird über kurz oder lang zu dem einheitlichen Standard elektronischer Rechnungslegung werden.

Was vor Kurzem noch als „neumodischer Trend“ einige Spezialisten umtrieb, ist nun eine in nationales Recht umzusetzende Norm, die alle Rechnungssteller und -empfänger berührt: e-Invoicing ist nicht mehr Zukunftsmusik, sie ist ab dem 26. Mai 2014 Realität für die nationalen Gesetzgeber und damit mittelbar für viele tausende Firmen und Behörden. Die Richtlinie gliedert sich ein in ein – nicht ganz einfach zu durchschauendes – Geflecht anderer europäischer und nationaler Normen, welche Behörden zu beachten haben. Das sorgt bei den Handlungsträgern gegenwärtig für Verunsicherung und Handlungsbedarf.

Aus diesem Grund laden die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, das Bundesinnenministerium und das Forum Elektronische Rechnung Deutschland zu einer Veranstaltung ein, welche sowohl die Wirtschaft als auch die betroffenen Behördenvertreter für das neue Recht sensibilisieren und Aufklärung über die Handlungsherausforderungen leisten möchte:

„3. Speyerer Tagung zur E-Rechnung – Von der Kür zur Pflicht: Die elektronische Rechnung im Sog des neuen Vergaberechts“

vom 30.10. – 31.10.2014 an der Dt. Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Die Veranstalter konnten hierfür eine Reihe hochkarätiger Referenten gewinnen. Unter anderem wird Frau MdEP Colin-Langen, die als Berichterstatterin im Europäischen Parlament für die Richtlinie verantwortlich zeichnet, aus erster Hand über die aktuellen Entwicklungen berichten. Neben der Richtlinie werden auch Best-Practice-Beispiele sowie über geplante Maßnahmen zum weiteren Ausbau des elektronischen Rechnungsversands besprochen. Nachdem sich die Veranstaltung bereits in den vergangenen Jahren als nationaler Fachdialog etablieren konnte, lädt sie in diesem Jahr zur Fortsetzung des Austauschs und zur Einbeziehung weiterer Entscheidungsträger in die Gestaltung und Umsetzung des e-Invoicing auf staatlicher und privatwirtschaftlicher Ebene ein.

Die Tagung richtet sich an Behördenvertreter sowie alle Unternehmen, die vom e-Invoicing betroffen sind, insbesondere Kanzleien, Versicherungen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, aber auch Handwerks- und Industrieverbände.

Die Veranstaltung ist grundsätzlich (nach näherer Maßgabe landesrechtlicher Regelungen) als Fortbildungsveranstaltung bzw. Fachlehrgang anerkennungsfähig. Die Vorträge finden in der Aula der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer statt. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Eine Anmeldung ist über das Tagungssekretariat der Universität Speyer unter folgenden Kontaktdaten möglich: Tel. 06232/654-229 oder -269, Fax. 06232/654-488, E-Mail: tagungssekretariat@uni-speyer.de Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Freiherr-vom-Stein-Straße 2, 67346 Speyer.

Kontakt zu den Veranstaltern:

Prof. Dr. Mario Martini,
Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaft, Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer
Freiherr-vom-Stein-Str. 2, D-67346 Speyer
E-Mail: martini@uni-speyer.de
Internet: www.uni-speyer.de/Martini/Lehrstuhlinhaber.htm  

Dr. Stefan Werres
Referat O 5 – Modernisierungsinstrumente; Dienstleistungszentren
Bundesministerium des Innern
Graurheindorfer Straße 198, D-53117 Bonn
E-Mail: stefan.werres@bmi.bund.de
www.bmi.bund.de

http://www.uni-speyer.de/Weiterbildung/wbdbdetail.asp?id=669 

Media Contact

Dr. Klauspeter Strohm idw - Informationsdienst Wissenschaft

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