Vorsorglich mit Warnhinweis

Wie alle Lebensmittelzusatzstoffe müssen auch Farbstoffe stets auf den Verpackungen gekennzeichnet werden: Neben der Funktionsklasse finden Verbraucherinnen und Verbraucher auch den Namen oder die E-Nummer in der Zutatenliste. Die folgenden Stoffe müssen nun zusätzlich den Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ tragen:

Tartrazin (E 102)
Chinolingelb (E 104)
Gelborange S (E 110)
Azorubin (E 122)
Cochenillerot (E 124)
Allurarot (E 129)
Zwar kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im März 2008 zu dem Schluss, dass wissenschaftlich nicht ausreichend belegt sei, dass diese Farbstoffe bei Kindern Hyperaktivität verursachten. Das EU-Parlament entschied sich dennoch vorsorglich für diesen Warnhinweis. Für Verbraucher bedeutet diese Vorschrift zweierlei, weiß Laura Gross, Ernährungsreferentin der VERBRAUCHER INITIATIVE: „Zum einen fällt es nun leichter, die durchaus kritisch zu bewertenden Farbstoffe zu meiden und zum anderen werden die Hersteller diese Verbindungen nicht mehr einsetzen. Beides ist ein Gewinn.“

Die Farbstoffe, die nun mit diesem Warnhinweis daher kommen müssen, sind nur sechs von insgesamt 42 Farbstoffen. Alle sechs sind bekannt dafür, bei entsprechend veranlagten Menschen allergieähnliche Symptome auslösen zu können. Damit sind sie unter den mehr als 300 zugelassenen Zusatzstoffen nicht allein. „Gerade für Lebensmittel, die gern und viel von Kindern gegessen werden, empfiehlt sich ein genauer Blick in die Zutatenliste“, rät die Ernährungswissenschaftlerin. An Theken und Ständen müssen das Personal oder ein Zutatenbuch Auskunft geben können.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Lebensmittelzusatzstoffe sowie eine detaillierte Vorstellung aller in der EU zugelassenen Zusatzstoffe finden Sie kostenlos auf www.zusatzstoffe-online.de.

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