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Es gibt Tiere, die scheinen sich immer die schönsten Plätze auszusuchen. Die Singvögel kommen im Frühling zu uns und ziehen ins sonnige Afrika, sobald die ersten Nebeltage den Herbst ankündigen. Andere Vogelarten und Fledermäuse wandern ebenfalls zwischen nördlichen Gebieten, wo sie ihre Jungen aufziehen, und südlichen Winterquartieren hin und her. Fische schwimmen zu bestimmten Zeiten die Flüsse entlang, um ihre Eier je nach Art in den Quellregionen oder im Meer abzulaichen. In den deutschen Meeresgebieten tauchen zu bestimmten Zeiten Schweinswale aus den Populationen von Nachbarstaaten auf. Die Wanderungen der Tiere sind für deren Überleben notwendig. Um dies zu gewährleisten, haben die Staaten Europas internationale Abkommen vereinbart.
Der Schutz wandernder Tierarten ist für den deutschen Naturschutz ein wichtiges Thema, denn in Deutschland kreuzen sich die Routen vieler Tiere. Vom Alpenstrandläufer über den Schreiadler und den Weißstorch bis zum Zilpzalp sind es über 180 Vogelarten, die bei uns brüten und im Herbst nach Süden fliegen. Aus Sibirien und Lappland kommen Gänse, Enten und Schnepfenvögel zu uns, um im Wattenmeer, an den großen Flüssen oder auf der Nord- und Ostsee zu rasten und zu überwintern. Von Polen und den Baltischen Republiken fliegen Rauhautfledermäuse und Abendsegler nach Deutschland und besetzen hier teilweise die Höhlen ihrer Artgenossen, die zur Überwinterung in die Schweiz oder nach Frankreich gezogen sind.
Das wichtigste internationale Regelwerk zum Schutz wandernder Arten ist die Bonner Konvention (CMS), deren Name auf ihren Entstehungsort weist. Sie steht unter dem Dach des UN-Umweltprogramms (UNEP) und hat ihren Sitz in Bonn. Zur Bonner Konvention gehören drei spezielle Abkommen: eines über Wasservögel, die von Europa bis Afrika ziehen (AEWA), eines über europäische Fledermäuse (EUROBATS) und eines über Wale in Nord- und Ostsee (ASCO-BANS). Diese Vertragswerke bewirken eine enge Zusammenarbeit unter den ihnen beigetretenen Ländern. Da sie ihre Tierwelt miteinander teilen, müssen Maßnahmen des Artenschutzes aufeinander abgestimmt sein. Deutschland nimmt dabei in vielen Fällen eine führende Rolle ein, denn hier leben viele engagierte und erfahrene Artenschützer. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist dafür oft die Drehscheibe, die Modellvorhaben und Fachinformationen aus Deutschland für den internationalen Artenschutz aufbereitet und weiter gibt. Beispiele hierfür sind die jüngst veröffentlichten Übersichtswerke zur Verbreitung von Seevögeln in der Ostsee und zur Ökologie von Fledermäusen.
Das Phänomen der Tierwanderungen kann von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern beobachtet werden, z.B. der Zug der Kraniche im Frühjahr und Herbst. Der herbstliche Vogelzug erfolgt zwar überwiegend in breiter Front, an den Gebirgsrändern bündelt er sich jedoch manchmal und ist dann als eindrucksvolles Naturschauspiel zu sehen, zum Beispiel am Randecker Maar, südöstlich von Kirchheim bei Stuttgart. Die Wanderungen von Fledermäusen führen die Tiere schon im Spätsommer zu Paarungsgebieten und möglichen Winterquartieren. Dort schwärmen sie abends und sind dabei gut zu beobachten. Am kommenden Wochenende (27./28.8.2005), wenn die 9. Europäische Fledermausnacht stattfindet, werden in ganz Deutschland viele Führungen zu solchen Plätzen angeboten.
Franz August Emde | Quelle: Informationsdienst Wissenschaft
Weitere Informationen: www.cms.int
www.bfn.de
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